2024.SIDGS.653
Beitrag aus dem Sportfonds an das alpine und nordische Trainingscenter Skifuture Saanenland
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 944/2025 Datum RR-Sitzung: 10. September 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.653 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Sportfonds an das alpine und nordische Trainingscenter Skifuture Saanenland
Erwägungen
1. Gegenstand
Beitrag des Sportfonds Kanton Bern in der Höhe von maximal CHF 974'300 an die zweite Etappe des Projektes «Skifuture Saanenland» für eine umfassende Trainings- und Wettkampfinfrastruktur für den Skisport.
2. Rechtsgrundlage
Artikel 125 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51)
Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe a der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1)
Artikel 26, Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36 Absatz 1, Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 48 Absatz 1, Artikel 49 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 2 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
Artikel 31 Absatz 1, Artikel 35-37, Artikel 69 Absatz 1, Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 72 f. der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
3. Beschreibung des Vorhabens
Die Entwicklung des Skirennsportes macht nicht Halt und läuft mit enormem Tempo weiter. Die Anforderungen an die Trainingsanlagen, Trainerinnen und Trainer und nicht zuletzt der zeitliche Aufwand der Sportlerinnen und Sportler für die Trainings sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Separate Pisten und Anlagen sind nötig, um das Gefahrenpotenzial durch die Vermischung mit dem Breitensport und den «Hobby-Skifahrerinnen und Skifahrer» zu minimieren.
Die Fondation Skifuture Saanenland baut ein alpines und nordisches Trainingscenter für den Nachwuchssport im Bereich Skisprung, Ski Alpin und nordische Kombination, um gemeinsam die Zukunft des Skisports in der Region voranzutreiben und zu sichern. Skifuture Saanenland will die Kinder und Jugendlichen unter besten Bedingungen an die verschiedenen Disziplinen heranführen, ihnen so einen guten Einstieg in den Sport bieten und für die Zukunft hochwertige Trainings mit entsprechender Infrastruktur bereitstellen. Von den Anlagen profitieren nebst Athletinnen und Athleten des Regionalen Leistungszentrums auch Juniorinnen und Junioren der
umliegenden Skiclubs.
Das Projekt wird aus finanziellen Gründen über mehrere Jahre etappiert umgesetzt. Jede Etappe ist in sich abgeschlossen und unabhängig. Ein erster Beitrag von CHF 77'000 wurde aus dem Sportfonds für die Modellierung einer Skipiste am 20. Oktober 2016 gesprochen.
Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um die zweite Etappe des Gesamtprojektes. Sie umfasst den Bau von zwei Jugendschanzen der Grössen von 15m und 35m (kleine, respektiv mittlere Schanze), eine Beleuchtungsanlage für den An- und Auslauf der Sprungschanzen und ein modernes Betriebsgebäude inklusive Kraftraum, Golfsimulator, Skiteppich/Fitness, Trainingshalle, Garderoben, Lager für Ski- und Sportmaterial vor.
Die nächste Etappe, vorgesehen für 2027/2028, sieht den Bau einer Jugendschanze 60m, eines Sprungrichterturms und eines Zauberteppichs (Förderband) vor.
4. Beitrag aus dem Sportfonds und Finanzierung Das Gesuch ist rechtzeitig im Juni 2024 beim Sportfonds eingegangen. Die Gesamtkosten betragen inkl. Mehrwertsteuer CHF 10'889’599. Gestützt auf den Kostenvoranschlag vom 10. November 2024 können CHF 5'084’820 vom Sportfonds angerechnet werden:
BKP1 Arbeitsgattung Baukosten anrechenbare Bauin CHF kosten in CHF 1 Vorbereitungsarbeiten 266’000 200 2 Gebäude inkl. Honorar 9'505’571 5'069’620 3 Betriebseinrichtungen 478’220 -- 4 Umgebung 360’415 -- 5 Baunebenkosten 169’393 -- 9 Ausstattung 110’000 15’000 Total Kosten (BKP 1-9) 10'889’599 5'084’820
Der Beitrag des Sportfonds richtet sich an die Erstellung der beiden Jugendschanzen 15m und 35m sowie an die sportdienlichen Einbauten im Betriebsgebäude. Nicht beitragsberechtigt sind die Verlegung der Strasse, diverse Räumlichkeiten und Bereiche des Betriebsgebäudes (Clubhaus inkl. Toiletten, Galerie, Küche, Garage für das Pistenfahrzeug, Lager und Technik für Schneeerzeuger, Terrasse, Lounge und Vorplatz) sowie die Positionen Umgebung und Baunebenkosten (BKP 3 bis 5). Vorbereitungsarbeiten und Honorarkosten sind anteilsmässig berücksichtigt.
Der Beitrag wird anhand der Formel gemäss Anhang 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) berechnet. Die anrechenbaren Kosten in der Höhe von CHF 5'084’820 lösen einen Maximalbeitrag aus dem Sportfond in der Höhe von CHF 974'300 aus.
Die Finanzierung für den Neubau der Jugendschanzen und des Betriebsgebäudes ist gesichert und breit abgestützt:
Institution Betrag Foundation Skifuture Saanenland (Eigenmittel) 4’103’021 EWG Saanen (Investitionsbeitrag) 2’000’000 EWG Gsteig (Investitionsbeitrag) 80’000
Baukostenplan (BKP)
EWG Rougemont (Kredit) 50’000 Ski & Raquet Club (Finanzierung Padelfeld) 2’000’000 Swiss-Ski (Impuls Projekt Nachwuchsschanzen) 20’000 BASPO (NASAK) 250’000 Club d'Amis (Gönner) 185’000 Einlagen in die Stiftung der Baufirmen 227’000 Beitrag aus Sportfonds 974’300 Noch offen 1'000’278 Total 10'889’599
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr À fonds perdu Beitrag zulasten des Sportfonds in Form eines Verpflichtungskredits von maximal CHF 974'300 in der Finanzkompetenz des Regierungsrates. Auszahlungen erfolgen voraussichtlich in den Jahre 2025/2026.
Konto 4600-4460010501-209100301 / Sportbauten und -anlagen
Der Nettobestand des Sportfonds (inkl. CJB) beträgt per 31.07.2025 CHF 11’140’493.01.
6. Auflagen und Bedingungen a) Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrechnung inklusive Rechnungskopien einzureichen. Sie hat die gleiche Struktur wie der Kostenvoranschlag, die Offerten und die Kostenaufstellung aufzuweisen. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden. b) Der zugesicherte Beitrag gilt als Maximalbeitrag. Mehrkosten, auch teuerungsbedingte, werden nicht berücksichtigt. c) Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt. d) Während zehn Jahren nach Beschlussfassung können keine weiteren Beiträge für die unterstützten Anlageteile gewährt werden. e) Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereinssport, möglichst an sieben Tagen die Woche und an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Angemessene Öffnungszeiten werden während der Winter- und Sommersaison erwartet. f) Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. g) Teilzahlungen sind auf Antrag im Rahmen des Baufortschrittes und Vorliegen von Rechnungen bis zu einer maximalen Höhe von 80% des verfügten Beitrages möglich. Der Restbetrag wird nach Prüfung der definitiven Schlussabrechnung ausbezahlt. h) Die Beitragszusicherung ist auf vier Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Artikel 43 Absatz 3 KGSV müssen spätestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum beim Sportfonds eingehen. i) Auf die finanzielle Unterstützung durch den Sportfonds muss im Eingangsbereich gut sichtbar unter Verwendung des Logos (Sportfonds Kanton Bern) sowie auf der Webseite hingewiesen werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion