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Vernehmlassung des Bundes: 20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen. Stellungnahme des Kantons Bern

2024.SIDGS.768 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 5 mars 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-sidgs-768/de/vernehmlassung-des-bundes-20-451-n-pa-iv-marti-samira-armut-ist-kein-verbrechen-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.SIDGS.768

Vernehmlassung des Bundes: 20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne '4* •/

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Staatspolitische Kommission des Nationalrats CH-3003 Bern

Per E-Mail (in Word und PDF) an: vernehmlassungSBREAsem.admin.ch

RRB Nr.: 212/2025 5. März 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: 20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die parlamentarische Initiative bzw. der Gesetzesvorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates fordert eine Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Es soll präzisiert werden, was die Migrationsbehörden bei einem Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit genau prüfen müssen. Diese sollen namentlich prüfen, ob die betroffene Person durch eigenes Verschulden von der Sozialhilfe abhängig geworden ist. Weiter sollen sie prüfen, ob die betroffene Person ihr Arbeitspotenzial oder andere Möglichkeiten, um nachhaltig von der Sozialhilfe unabhängig zu werden, unzureichend genutzt hat.

Die geltenden Bestimmungen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die in der Rechtsprechung auszulegen sind. Die Migrationsbehörden sind immer an das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit gebunden. Die geltende Rechtsprechung verlangt schon heute, dass die Migrationsbehörden bei den VViderrufsverfahren von Niederlassungsbewilligungen die Prognose der Sozialdienste berücksichtigen müssen. Bei VViderrufsverfahren von Aufenthaltsbewilligungen und insbesondere bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Ursachen bzw. das Verschulden bei der Sozialhilfeabhängigkeit zu berücksichtigen.

Aufgrund der geltenden und für die Migrationsbehörden verbindlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts erkennt der Regierungsrat im Vorschlag der parlamentarischen Initiative bzw. dem Gesetzesvorschlag der SPK-N keinen Mehrwert. Kommt hinzu, dass neue unbestimmte Rechtsbegriffe wie «nachhaltig von der Sozialhilfe unabhängig werden» und «unzureichend genutzte Möglichkeiten» eingeführt würden. Damit kann die Rechtssicherheit bei der Anwendung nicht

erhöht werden.

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 28.11.20241 Version: 61 Dok.-Nr.: 301119 1 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.768 112

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat hält es zudem aus der Optik des effizienten Verwaltungshandelns nicht für unterstützenswert, für die rechtsanwendenden Behörden ohnehin verbindliche bundesgerichtliche Rechtsprechung punktuell durch parlamentarische Initiativen gesetzlich zu verankern.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage entsprechend ab und dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Antrags.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion — Staatskanzlei - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 28.11.2024 I Version: 61 Dok.-Nr.: 3011191 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.768 2/2