2024.STA.1030
Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S): Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) - Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Bundesamt für Kommunikation BAKOM via www.gate.bag.admin.ch/consultations
RRB Nr.: 953/2024 18. September 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S): Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) - Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat am 21. Juni 2024 das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Erwägungen
1. Vorbemerkung
Wie die KVF-S anerkennt auch der Regierungsrat die Wichtigkeit der Medienvielfalt und die zentrale Bedeutung der regionalen Berichterstattung in einem föderalen und direktdemokratischen System. Eine qualitativ hochwertige und differenzierte Berichterstattung, die auch regionale Themen behandelt, ist für den Kanton Bern, der zweisprachig und kulturell vielfältig ist, von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne begrüsst der Regierungsrat die Bemühungen, mit der vorliegenden Gesetzesrevision einen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zugunsten eines demokratie- und gesellschaftspolitisch relevanten, vielfältigen Medienangebotes in alien Sprachregionen zu leisten. Den Zeitpunkt der vorgeschlagenen Revision beurteilt er jedoch kritisch. Dadurch wird die grundlegende inhaltliche Diskussion rund um die neue SRG-Konzession, die eigentlich im Rahmen der entsprechenden Vernehmlassung zu führen ist, punktuell vorweggenommen. Zu spezifischen Punkten der geplanten Teilrevision nimmt der Regierungsrat im Folgenden Stellung.
Nicht klassifiziert Letzte Bearbeitung: 30.07.2024 J Version: 3 I Dok.-Nr.: 293495 Geschäftsnummer: 2024.STA.1030 1/3
Kanton Bern Canton de Berne
2. Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen
2.1 Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407 Pa. Iv Bauer)
In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.407 wird eine Änderung des Artikels 40 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vorgeschlagen. Der Abgabeanteil für Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag soll von derzeit 4 bis 6 Prozent auf 6 bis 8 Prozent erhöht werden. Diese erweiterte Bandbreite soll es ermöglichen, für den regionalen Service Public zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat anerkennt, dass Lokalradios und Regionalfernsehsender aufgrund ihrer limitierten Reichweite in besonderem Masse vom Strukturwandel der Medienbranche betroffen sind: Die Mediennutzung ist zunehmend durch digitale Kanäle und internationale Online-Plattformen geprägt, wodurch sich auch der Werbemarkt neu ausgerichtet hat. Klassische Medien verlieren dadurch an Reichweite und Werbeeinnahmen. Der durch Regionalmedien erbrachte Service Public leistet einen bedeutenden Beitrag etwa zur Stärkung der regionalen Identifikation und Abdeckung der regionalpolitischen Berichterstattung. Aus diesem Grund unterstützt der Regierungsrat die vorgeschlagene Erhöhung der Bandbreite der Abgaben an regionale Radio - und Fernsehanbieter mit Leistungsauftrag.
2.2 Förderungsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417 Pa. lv Chassot)
In Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 22.417 wird vorgeschlagen, die allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung auszubauen und an die Bedürfnisse des digitalisierten Umfeldes anzupassen. Dadurch sollen diese Unterstützungsmassnahmen künftig auch elektronischen Medien und Gratismedien zugutekomnnen. Zur Finanzierung dieser Massnahmen wird mit 1 Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen gerechnet (Art. 76c). Konkret werden die folgenden drei Elemente vorgeschlagen:
1. Die Stärkung der Aus- und Weiterbildung (neu Art. 76 RTVG)
2. Die Unterstützung der Selbstregulierungsorgane der Branche wie des Schweizer Presserats (Art 76a)
3. Die Unterstützung der Nachrichtenagenturen, die landesweit in drei Sprachen zuhanden der anderen Medien Informationen zur Verfügung stellen (Art 76b)
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen als Beitrag zum Erhalt einer qualitativ hochstehenden und vielfältigen Berichterstattung sowie zur freien Meinungsbildung. Auch bieten die vorgesehenen Massnahmen eine mögliche Antwort auf die Herausforderungen der Regional- und Lokalmedien. Sie stehen zudem in Einklang mit den Zielen des kantonal-bernischen Gesetzes über die Information und die Medienförderung (IMG).
Während die bisherigen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen durch allgemeine Bundesmittel subventioniert wurden, sollen diese neu, ebenso wie auch die Unterstützung der Selbstregulierungsorgane und jene für die Nachrichtenagenturen, aus den Radio- und Fernsehabgaben finanziert werden. Dies ist für den Regierungsrat nachvollziehbar.
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 30.07.2024 1 Version: 211 Dok.-Nr 869089 I Geschäftsnummer: 2024.STA.1030 2/3
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3. Weiteres
Eine Minderheit der Kommission schlägt zur Unterstützung der regionalen Grundberichterstattung vor, die Möglichkeit der Vergabe einer zusätzlichen Konzession an einen lokalen Fernsehveranstalter zu ermöglichen. Der Regierungsrat schliesst sich in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit an, wonach diese grundlegende Änderung der bewährten Praxis zum aktuellen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, unter anderem, weil die finanziellen Mittel einer zusätzlichen Konzession bei den anderen Konzessionären kompensiert werden müssten.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
e Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 30.07.20241 Version: 211 Dok.-Nr.: 8690891 Geschäftsnummer: 2024.STA.1030 3/3