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Petition "Stopp der Revision der Naturschutzgebiete am Bielersee!". Antwortschreiben des Regierungsrates

2024.STA.1578 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 22 janv. 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-sta-1578/de/petition-quot-stopp-der-revision-der-naturschutzgebiete-am-bielersee-quot-antwortschreiben-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.STA.1578

Petition "Stopp der Revision der Naturschutzgebiete am Bielersee!". Antwortschreiben des Regierungsrates

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

I nteressensgemeinschaft Südufer do Gemeinde Mörigen Schulstrasse 21 2572 Mörigen

RRB Nr.: 30/2025 22. Januar 2025 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition «Stopp der Revision der Naturschutzgebiete am Bielersee!»

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat nimmt hiermit Kenntnis von Ihrer Petition. Ihm ist die hohe Bedeutung des Bielersees und insbesondere des Südufers als Erholungsgebiet für die Bevölkerung bekannt. Besonders attraktiv für die Bevölkerung sind die Flachwasserzone und die zugänglichen, unverbauten Uferbereiche des Südufers. Hier hat die Freizeitnutzung in den letzten Jahren stark an Intensität zugenommen. Beispiele dafür sind neue, der breiten Bevölkerung zugängliche Wassersportarten wie Stand-up-Paddle, Kitesurfen, Wingsurfen und zukünftig möglicherweise auch das aus dem Ausland bereits bekannte e-Foiling. Ebenso führt die Verbreitung der E-Bikes zu einer zunehmenden Mobilität in Naturschutzgebieten. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass diese Entwicklungen negative Auswirkungen auf die noch vorhandenen Naturwerte haben. Dies gilt auch für den immer häufigeren Einsatz von Drohnen. Es braucht deshalb, nebst Raum für attraktive Freizeitmöglichkeiten für die Menschen, auch störungsarme und naturnahe Rückzugsgebiete für die Tiere.

Die Region seeland.biel/bienne hat eine Auslegeordnung der verschiedenen Raumansprüche rund um den Bielersee erstellen lassen (Entwicklungskonzept Seeufer). Der Vorstand der Region hat im Dezember 2024 beschlossen, auf dieser Basis ein fach- und gemeindeübergreifendes Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen. Darin sollen alle Nutzungs- und Schutzansprüche berücksichtigt und die Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Seeufer definiert werden. Der Regierungsrat begrüsst diese Initiative der Region ausdrücklich. Das Konzept kann dazu beitragen, die Koordination der verschiedenen Nutzungs- und Schutzansprüche rund um den Bielersee zu verbessern.

Mit dem Konzept der Region seeland.biel/bienne können aber bestehende, rechtliche Vorgaben von Bund und Kanton nicht übersteuert werden. Dies gilt auch bei der Revision der Schutzbeschlüsse der kantonalen Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck (Schutzbeschluss von 1954) und Seestrand Lüscherz (Schutzbeschluss von 1972). Die fachlich und rechtlich veralteten Schutzbeschlüsse müssen an das übergeordnete Bundesrecht — insbesondere die Verordnung

vom 28. Oktober 1992 über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung; SR 451.31), die Verordnung vom 7. September 1994 über den Schutz der Flachmoore

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.01.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 298798 I Geschäftsnummer: 2024.STA.1578 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung; SR 451.33) sowie die Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) — angepasst werden. Die Revisionen erfolgen gemäss den Vorgaben der kantonalen Naturschutzgesetzgebung (vgl. Art. 36 bis 40 des Naturschutzgesetzes vom 15. September 1992 [NSchG; BSG 426.11]). Die dort vorgesehene Mitwirkung inkl. öffentliche Auflage stellt sicher, dass Betroffene ihre Anliegen einbringen können.

Im Rahmen der bereits durchgeführten Mitwirkung lag der Revisionsentwurf während 30 Tagen auf. Zusätzlich wurde in jedem Schutzgebiet eine öffentliche Begehung durchgeführt, und es wurden an zwei Abenden Sprechstunden angeboten. Aufgrund der Rückmeldungen wurde zusätzlich je ein Runder Tisch mit den Gemeinden und der Region sowie mit den Schutzorganisationen organisiert. Bevölkerung, Organisationen und Gemeinden hatten somit die Möglichkeit, sich ausführlich über die beiden Schutzgebietsrevisionen und die entsprechenden rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen ins Bild zu setzen und sich dazu einzubringen.

Trotzdem besteht offenbar zusätzlicher lnformationsbedarf, insbesondere welche weiteren Schutzgebietsrevisionen anstehen und was mögliche Auswirkungen für die Freizeitnutzung sind. Die Abteilung Naturförderung als federführende kantonale Fachstelle wird deshalb in Absprache mit den Regierungsstatthalterämtern Biel/Bienne und Seeland einen entsprechenden Informationsanlass für die Seegemeinden, Nutzergruppen und Schutzorganisationen organisieren. Dieser wird voraussichtlich im Februar oder März 2025 durchgeführt. Die wichtigsten Informationen werden der breiten Bevölkerung auch auf der Webseite des Kantonsl zugänglich gemacht.

Die Revisionen der beiden Schutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz werden erst im Anschluss weitergeführt. Vorgesehen ist ein weiterer, von den Regierungsstatthalterinnen der erwähnten Regierungsstatthalterämtern moderierter Runder Tisch mit den Standortgemeinden, den Nutzergruppen und den Schutzorganisationen. Ziel ist das gemeinsame Ausloten allenfalls noch nicht genutzter Handlungsspielräume als Grundlage für einen überarbeiteten Revisionsentwurf.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Direktion für Inneres und Justiz

https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/biodiversitaetiim-fokus/revision-naturschutzgebiete.html, Zugriff am 31.12.2024.

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 17.01.20251 Version: 161 Dok.-Nr.: 1264766 1 Geschäftsnummer: 2024.STA.1578 2/2