2024.STA.296
Petition "Nein zu mehr Wochenendarbeit im Detailhandel". Antwort des Regierungsrates
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Gewerkschaft Unia Monbijoustrasse 61 Postfach 3001 Bern
RRB Nr.: 706/2024 3. Juli 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Petition: «Nein zu mehr Wochenendarbeit im Detailhandel»; Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen von 2 225 Unterzeichnenden haben Sie die Petition: «Nein zu mehr Wochenendarbeit im Detailhandel» eingereicht.
Der Regierungsrat hat Verständnis für Ihre Bedenken und steht in allen Branchen für faire Arbeitsbedingungen ein. Auch wenn die bernische Stimmbevölkerung in den letzten Jahren der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, namentlich an Sonntagen, kritisch gegenüberstand, haben sich ihre Einkaufgewohnheiten in der gleichen Zeit deutlich gewandelt. Kundinnen und Kunden bestellen vermehrt auf online-Plattformen und verlagern ihre Einkaufstätigkeiten vor Ort in den Läden zunehmend auf Wochenenden, wo sie Einkäufe teils mit weiteren sozialen Interaktionen kombinieren. Entsprechend zeigt sich, dass der Abendverkauf zunehmend weniger Kundschaft anzieht, während der Detailhandel eine starke Akzentuierung des Kundenaufkommens am späten Samstagnachmittag feststellt.
Aufgrund dieser geänderten Einkaufgewohnheiten gelangten der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (Sektion Bern), die Innenstadtvereinigung BERNcity sowie der Kaufmännische Verband Bern an das Amt für Wirtschaft und beantragten, die Ladenöffnungszeiten versuchsweise und befristet anzupassen. Gemäss Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung kann der Regierungsrat versuchsweise Bestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen, um diese im Rahmen eines begleiteten Pilotprojekts oder Reformvorhabens auf ihre Praxistauglichkeit hin zu prüfen. Ein solcher Versuch unterliegt einem Controlling und einer Evaluation.
Gegenstand der Versuchsverordnung vom 25. Oktober 2023 über die Ladenöffnungszeiten ist der zeitlich begrenzte Versuch der Verschiebung der Ladenöffnungszeiten um eine Stunde: Während der Ladenschluss des Abendverkaufs um eine Stunde vorverschoben wird, wird der Ladenschluss am Samstag und vor öffentlichen Feiertagen von 17.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben. Der Versuch dauert von 1. Dezember 2023 bis 31. Dezember 2025 (25 Monate) und
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.20244 I Version: 1 I Dok.-Nr.: 289879 I Geschäftsnummer: 2024.STA.296 1/2
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ist örtlich auf den Stadtteil I der Stadt Bern (Innere Stadt) beschränkt. Dieser Bereich ist deckungsgleich mit dem Perimeter des UNESCO-Welterbes. Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erlaubt es, die Auswirkungen und die Akzeptanz einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten bei den betroffenen Kreisen, zu denen insbesondere die Arbeitnehnnenden, die Detailhandelsunternehmen und weitere indirekt betroffene Branchen wie die Gastronomie gehören, objektiv zu untersuchen. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion wird dem Regierungsrat Ende 2025 einen entsprechenden Evaluationsbericht unterbreiten, der als Grundlage für den Entscheid zum weiteren Vorgehen dienen wird.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
aLuu Cui.% Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.2024 I Version: 141 Dok.-Nr.: 11285581 Geschäftsnummer: 2024.STA.296 2/2