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Vernehmlassung des Bundes: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien). Stellungnahme des Kantons Bern

2024.WEU.2706 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 28 août 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-weu-2706/de/vernehmlassung-des-bundes-revision-der-stromversorgungsverordnung-verzinsung-des-kapitals-im-stromnetz-und-in-geforderten-anlagen-zur-stromerzeugung-aus-erneuerbaren-energien-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.WEU.2706

Vernehmlassung des Bundes: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Per E-Mail an: Verordnungsrevisionen@bfe.admin.ch

RRB Nr.: 869/2024 28. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Revision der Stromversorgung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. Juni 2024 wurde der Kanton Bern eingeladen, zur Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) Stellung zu nehmen. Für diese Möglichkeit bedankt sich der Regierungsrat, er hat folgende Bemerkungen und Anträge:

Grundsätzliche Bemerkungen:

Der im Rahmen des Umbaus, respektive der Transformation des Energiesystems, benötigte Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur ist hoch und erfolgt mit einem langfristig gesicherten Interesse gestützt durch die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Diesen Umbau des Energiesystems zügig anzugehen ist im Interesse der Schweiz. Die sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie ist somit das Ziel zahlreicher abgeschlossener und pendenter Gesetzgebungsprojekte. Mit dem Inkrafttreten des «Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» Anfang 2025 ändern sich die Rahmenbedingungen im Strommarkt substanziell.

Aus Sicht des Kantons Bern ergeben sich daher die folgenden zwei grundsätzlichen Anträge und Bemerkungen:

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.08.2024 I Version: 4 I Dok.-Nr 292377 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2706 1/3

Kanton Bern Canton de Berne

Erwägungen

1. Anträge

1.1 Antrag 1

Der Kanton Bern beantragt, das Vergütungsmodell zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu wechseln.

1.2 Begründung

Wir erachten es nicht als sinnvoll, im Zuge der anstehenden Veränderungen im Strommarkt zeitgleich das Modell der Verzinsung zu ändern. Die Auswirkungen des Bundesgesetzes für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) auf den Markt und den Ausbau der Stromnetze sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig absehbar. Um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte die Berechnungsmethodik (seit 2013 gültig) daher nicht geändert werden.

1.3 Antrag 2

Der Kanton Bern beantragt zu prüfen, ob die aktuelle Verzinsung marktgerecht ist und mit den Erfordernissen für einen erfolgreichen Netzausbau in Übereinstimmung steht.

1.4 Begründung

Zu diskutieren gilt in erster Linie der Verzinsungssatz. Wie dargelegt, handelt es sich bei Investitionen ins Stromnetz um langfristige, gesellschaftlich und wirtschaftlich breit abgestützte Infrastrukturaufwendungen. Dementsprechend ist eine verlässliche und planungssichere Verzinsung für die Realisierung des Netzumbaus / -ausbaus zentral. Investitionen erfolgen jedoch mit geringem unternehmerischem Risiko. Eine unter Umständen nicht marktgerechte Verzinsung ist somit zu hinterfragen.

2. Weitere Bemerkungen

Es ist sicherzustellen, dass Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu fossilen Energieträgern (Erdöl, Gas) nicht teurer wird, d. h. es braucht weiterhin preisliche Anreize für den Wechsel von den nicht erneuerbaren zu den erneuerbaren Energien, ohne die Energienachfrage zusätzlich zu steigern.

Wir unterstützen zudem die Vernehmlassungsantwort der EnDK.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.08.2024 Version: 211 Dok.-Nr.: 1153213 1 Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2706 2/3

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

- Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilagen — Stellungnahme der EnDK

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.08.20241 Version: 211 Dok.-Nr.: 1153213 1 Geschäftsnummer: 2024.WEU.2706 3/3