2024.WEU.2960
Vernehmlassung des Bundes: 23.403 n Pa. Iv. SiK-N. Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Sicherheitspolitische Kommissionen
Per E-Mail an: armscontrol@seco.admin.ch
RRB Nr.: 99 /202 16. Oktober 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: 23.403 n Pa. Iv. SIK-N. Änderung des Kriegsmaterialgesetzes Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) Stellung nehmen zu können.
Mit der Änderung soll in Artikel 18 KMG ein zusätzlicher Absatz eingefügt werden, der dem Empfängerstaat die Möglichkeit einräumt, Schweizer Kriegsmaterial in einen Drittstaat wiederauszuführen, sofern seit der Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung fünf Jahre vergangen sind. Mit der Einführung dieser Frist wird das Neutralitätsrecht nicht tangiert und die Einhaltung zentraler Kriterien im Kriegsmaterialgesetz wird im Grundsatz sichergestellt.
Der Regierungsrat stimmt der vorgesehenen Gesetzesänderung zu.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann L Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
— Sicherheitsdirektion
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 10.10.20241 Version: 261 Dok.-Nr.: 1164491 1 Geschäftsnummer: 2024.VVEL1.2960 1/1