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Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Stellungnahme des Kantons Bern

2024.WEU.5183 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 19 mars 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-weu-5183/de/vernehmlassung-des-bundes-indirekter-gegenvorschlag-anderung-des-kernenergiegesetzes-zur-volksinitiative-jederzeit-strom-fur-alle-blackout-stoppen-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

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  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.WEU.5183

Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Per E-Mail an: gesetzesrevisionen@bfe.admin.ch

RRB Nr.: 268/2025 19. März 2025 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Regierungsrat des Kantons Bern weist darauf hin, dass die geplante Änderung des Kernenergiegesetzes, welche die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke vorsieht, in einem Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen der kantonalen Energiestrategie, die sich konsequent an den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung orientiert, steht.

Die Energiestrategie 2035 des Kantons Bern definierte bereits im Jahr 2006 das Ziel, eine zukunftsgerichtete Energiepolitik umzusetzen, die auf erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz und sparsamen Energieverbrauch basiert. Auf die Kernenergie soll mittelfristig verzichtet werden, dies wurde mit der Ausserbetriebsetzung des AKW-Mühleberg erreicht.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Versorgungssicherheit durch den Ausbau heimischer und erneuerbarer Energien nachhaltig gewährleistet werden kann. Technologien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft sowie die Nutzung von Biomasse bieten nicht nur umweltfreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, sondern stärken auch die regionale Wertschöpfung und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. Entscheidend für eine verlässliche Energieversorgung sind auch der Ausbau von Speichertechnologien, die Modernisierung der Netzinfrastruktur sowie eine effiziente Steuerung von Angebot und Nachfrage. Investitionen in diese Bereiche erweisen sich langfristig als effizienter und nachhaltiger als der kostenintensive Bau neuer Kernkraftwerke, deren Realisierung Jahrzehnte beanspruchen würde. Zudem birgt die Rückkehr zur Kernenergie neben erheblichen Sicherheitsrisiken und ungelösten Fragen der Endlagerung auch zusätzliche Risiken für die Netzstabilität im zukünftigen Stromnetz, das von Sommerüberschüssen und schwankenden Strompreisen geprägt sein wird. In dieser Situation

würden neue AKVVs keine Abhilfe schaffen, sondern die Überschussproblematik gar noch verschärfen. Neue AKWs stehen im Widerspruch zu den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.03.2025 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 3019201 Geschäftsnummer: 2024.VVEU.5183 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

und zukunftsorientierten Energiepolitik, die auf technologischen Fortschritt, Dezentralisierung und eine erhöhte Flexibilität im Energiesystem setzt.

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat Zweifel daran äussert, ob der zukünftige Strombedarf allein durch Wasserkraft und andere erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Regierungsrat eine umfassende und technologieoffene Analyse der langfristigen Energieperspektiven durch den Bund. Es ist erforderlich, dass diese Analysen konkrete Aussagen zur zeitlichen und technischen Urnsetzbarkeit sowie zur finanziellen Tragbarkeit eines allfälligen AKW-Neubaus enthalten.

Gleichzeitig darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Kernenergie mit erheblichen volkswirtschaftlichen und ökologischen Risiken verbunden ist. Die ungelöste Problematik der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt eine langfristige Belastung für künftige Generationen dar. Angesichts der Herausforderungen der Klimapolitik und der Netto-Null-Ziele bis 2050 sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit, auf eine Technologie zurückzugreifen, die weder mit den nationalen noch mit den kantonalen Zielsetzungen vereinbar ist.

Die geplante Gesetzesänderung lenkt aus Sicht des Regierungsrates von den notwendigen Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung von Energiespeichertechnologien ab. Es ist dringend erforderlich, die vorhandenen Potenziale in diesen Bereichen stärker zu fördern, anstatt auf eine überholte Technologie zurückzugreifen.

Der Fokus muss auf einer nachhaltigen und diversifizierten Energieversorgung liegen, die sowohl den ökologischen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Basierend auf einer vom Bund zu erstellenden Gesamtsicht über die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer genügenden Stromversorgung und weitergehenden Analysen zu den langfristigen Energieperspektiven müsste nach Auffassung des Regierungsrats aber eine Änderung des Kernenergiegesetzes im Sinn der Vorlage geprüft werden.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.03.2025 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 301920 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.5183 2/2