2025.BKD.3091
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende. Objektkredit 2026
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 313/2026 Datum RR-Sitzung: 1. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.3091 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende; Objektkredit 2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen. Die Beiträge belaufen sich für das Jahr 2026 voraussichtlich auf insgesamt CHF 50 000 000.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); ‒ Artikel 25, 27, 30 und 32 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1); ‒ Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21); ‒ Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 vom 12. Juni 2003 (FHV; BSG 439.21-1).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene (Art. 30 Abs. 2 FHG) Ausgabe. Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
Prognostizierte FHV-Ausgaben 2026 CHF 49 500 000 Reserveposition von 1% der Ausgaben CHF 500 000 Total Kreditsumme inkl. Reserve CHF 50 000 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der Verpflichtungskredit ist dem Amt für Hochschulen folgendermassen zu belasten:
Rechnungsjahr: 2026 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000
Im Budget 2026 sind CHF 46 400 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich innerhalb der Produktgruppe Hochschulbildung kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Fachhochschulen sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber