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Gemeinde Langenthal, Verkehrsmanagement Dreilinden, SAP Nr. 440.20118; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

2025.BVD.1934 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 25 juin 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-1934/de/gemeinde-langenthal-verkehrsmanagement-dreilinden-sap-nr-440-20118-investitionsrahmenkredit-strasse-2022-2025-grb-vom-8-september-2021

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2025.BVD.1934

Gemeinde Langenthal, Verkehrsmanagement Dreilinden, SAP Nr. 440.20118; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 699/2025 Datum RR-Sitzung: 25. Juni 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.1934 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Langenthal, Verkehrsmanagement Dreilinden, SAP Nr. 440.20118; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 6°285°000 (Gesamtkosten von CHF 6°760°000 abzüglich bewilligter Projektierungskosten von CHF 475°000) soll der Knoten Dreilinden der beiden Kantonsstrassen Nr. 1, Murten – Rothrist und Nr. 244 Niederbipp - Langenthal, umgestaltet und das Verkehrsmanagement verbessert werden.

Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Agglomerationsprogramm 4. Generation Stadt Langenthal voraussichtlich mit 35 % an den anrechenbaren Kosten.

2. Rechtsgrundlage

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 16. Mai 2025

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.

Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.

4. Massgebende Kreditsumme

Preisbasis Juni 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Kosten zulasten Kanton CHF 6°760°000 ./. am 23. April 2019 bewilligte Projektierungskosten mit Zusätzen vom 7. September 2023 – CHF 475°000 und 17. Juni 2024 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 6°285°000

Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 4°730°000 (Strassensanierung inkl. Entwässerung und Beleuchtung, Ersatz Bachdurchlass) ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Busspur, LSA-Busbevorzugung, Knotenumgestaltung zu Kreisel mit Bypässen, Mehrzweck- CHF 2°030°000 streifen, Bäume) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 2°030°000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280°000°000 bereits beansprucht (Stand 6. Mai 2025)* – CHF 96 066 755 noch offene Kreditsumme CHF 183 933 245 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 6 285 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 177 648 245

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5

des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 423°000 2025 CHF 140°000 2026 CHF 4°870°000 2027 CHF 850°000 2028 CHF 477°000 Total CHF 6°760°000

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 6°760°000 2°030°000 4°730°000 0

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 5.89 0.42 0.14 4.11 0.85 0.37 0 In der GKIP 2025 eingestellt 5.09 0.42 0.14 4.00 0.53 0 0

Der in der GKIP 2025 eingestellte Betrag von CHF 5.09 Mio. basiert auf den Kostenschätzungen aus dem Vorprojekt. Während der Projektierung wurde der Kostenvoranschlag auf CHF 5.89 Mio. erhöht. Die Abweichung begründet sich durch den zeitlichen Vorlauf der Finanzplanung.

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Ober-/Unterbau Kantonsstrasse 5°540°000 40 Jahre 138°500

Deckbelag Kantonsstrassen 1°220°000 12 Jahre 101°667

Die zu ersetzenden Bauteile verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

8. Begründung

Die Region Oberaargau mit der Agglomeration Langenthal wächst, wodurch der Verkehr noch zunehmen wird. Das Projekt Verkehrsmanagement Dreilinden soll das «Lenkungskonzept Motorisierter Individualverkehr» der Stadt Langenthal unterstützen und zu diesem Zweck den Verkehr dosieren, um grössere Staus innerhalb des Siedlungsgebiets zu vermeiden und mit einer Buspriorisierung die Fahrplanstabilität zum Bahnhof Langenthal sicherstellen.

Am Knoten Dreilinden vereinigen sich die Kantonsstrasse Nr. 1 (Bern - Zürich) und die Kantonsstrasse Nr. 244 (Niederbipp – Huttwil). An Werktagen zirkulieren hier durchschnittlich 17 000 Fahrzeuge.

Der Knoten und die Zufahrtsstrassen sind in einem schlechten Zustand und die mangelnde Kapazität behindert die Fahrplanstabilität des regionalen Busnetzes. Nebst der Beseitigung dieser Defizite soll mit dem Projekt eine sichere Führung des Fuss- und Veloverkehrs, eine zweckdienliche Verkehrserschliessung des Gewerbes sowie eine angemessene Gestaltung (Eingangstor zur Stadt) erreicht werden.

Abbildung: Knoten Dreilinden

Der Sanierungsabschnitt erstreckt sich auf eine Länge von ca. 500 m. Der Kreisel Dreilinden wird optimiert und mit Bypässen ausgestattet. Der südliche Radweg wird neu erstellt sowie an den bestehenden Gehweg angepasst. Entlang der Rad-/Gehwege werden Bäume gepflanzt.

Die Kapazität des Knotens soll durch die Erweiterung der westlichen Zufahrtsstrasse um eine Busspur (Fahrrichtung Stadt) erhöht werden. Das ermöglicht zusammen mit einer neuen Lichtsignalanlage beim Kreisel Dreilinden die Busbevorzugung in Richtung Bahnhof Langenthal.

Der Knoten und die einmündenden Zufahrtsstrassen werden saniert. Der Belag und teilweise auch die Strassenkofferung und -entwässerung sowie der Betondurchlass des Hopferebachs werden ersetzt.

Die lichtsignalgesteuerte Zufahrtsdosierung mit Busbevorzugung ist eine Einzelmassnahme des Agglomerationsprogramms Stadt Langenthal der 4. Generation (OA.NM-VM 1). Der Bund wird voraussichtlich einen Beitrag von rund CHF 0.87 Mio. leisten.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion