2025.BVD.2831
Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Seeland. Verpflichtungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 914/2025 Datum RR-Sitzung: 3. September 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.2831 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Seeland; Verpflichtungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 740 000 soll für das Strasseninspektorat Seeland eine neue Strassenkehrmaschine beschafft werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 740 000
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 FHaV ff CHF 740 000
Zu bewilligender Kredit CHF 740 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Bezeichnung Jahr
5061000000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2025 CHF 740 000 Total CHF 740 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 740 000 740 000
5.2 Investitionsausgaben pro Jahr
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 740 000 740 000 In der GKIP 2023 eingestellt
Die Anschaffung ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Sammelposition «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Spezialfahrzeuge 740 000 10 Jahre 74 000
Die zu ersetzende Kehrmaschine ist abgeschrieben und verursacht keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
6. Begründung
Das Strasseninspektorat Seeland ist zuständig für ca. 330 km Kantonsstrasse und unterstützt die Gebietseinheit I beim Unterhalt der Nationalstrassen im bernischen Seeland. Dabei sind zwei Kehrmaschinen werktäglich im Einsatz.
Die Kehrmaschine Brock ist seit 2013 im Betrieb. Sie wird bis zur Lieferung der Ersatzmaschine in ca. 14 Jahren 15 000 Einsatzstunden geleistet und ca. 180 000 km zurückgelegt haben. Die Maschine wird hauptsächlich für die Reinigung der Kantonsstrassen im Seeland eingesetzt, aber auch für die Fahrbahnreinigung bei Verkehrsunfällen und Unwetterschäden. Die Kehrmaschine hat ihre Lebensdauer erreicht und ist abgeschrieben. In den letzten Jahren fielen immer mehr und zunehmend teurere Reparaturen und Unterhaltsarbeiten an. Die Saugleistung hat merklich nachgelassen und es treten immer mehr Verschleisserscheinungen auf. Trotz seriöser und regelmässiger Wartung kann die Maschine nicht mehr die geforderte Leistung erbringen und muss ersetzt werden.
Zudem sind die Anforderungen an die Maschine für die Reinigung von lärmmindernden Belägen erheblich gestiegen. Im Seeland sind ca. 30 km lärmmindernde Beläge 2-mal jährlich zu reinigen. Die zu ersetzende Kehrmaschine wurde noch nicht dafür konzipiert und verfügt nicht über die notwendige Absauganlage.
Es soll eine Kehrmaschine in gleicher Grösse beschafft werden, die technisch auf dem neusten Stand ist, die geforderten Abgaswerte (z.B. Trägerfahrzeug mit einem Euro 6d-Motor) erfüllt und vollständig aus der Führerkabine bedienbar ist. Dies ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt, weil der Maschinist meistens ohne zusätzliche Begleitperson unterwegs ist.
Die Maschine ist so konzipiert, dass sie nebst den üblichen Reinigungsarbeiten auch für Abrandarbeiten, mechanische Unkrautentfernung und Hochdruckwascharbeiten (Reinigung lärmmindernde Beläge) eingesetzt werden kann. Durch die kompakte Bauweise (ca. 50 cm kürzerer Radstand als bestehende Maschine) ist sie noch besser auf das vielfach sehr urbane und enge Einsatzgebiet abgestimmt. Insgesamt handelt es sich um eine komplette, vielseitig einsetzbare Lösung für den Strassenunterhalt.
Im Rahmen des Beschaffungsverfahrens wurde auch evaluiert, ob allenf alls eine Maschine mit alternativem Antrieb eingesetzt werden könnte. Recherchen sowie diverse Anfragen haben ergeben, dass Stand heute noch kein Hersteller eine Kehrmaschine in der geforderten Grösse (3-achsig) auf den Markt bringen kann. Gewichtsbeschränkungen sind hier die Hauptgründe. Trotz der Marktrecherche wurde entschieden, die Submission offen zu gestalten, so dass jegliche Arten von Antrieben angeboten werden können. Eine Analyse der Downloads im Beschaffungssystem sowie der eingegangenen Fragen haben gezeigt, dass eine Firma für elektrische Antriebe sich die Submission genauer angeschaut hat, auf eine Offerteingabe aber verzichtet wurde.
Ohne die Ersatzanschaffung könnte die Reinigung nicht mehr ordnungsgemäss erfolgen und die Verkehrssicherheit sowie die lärmmindernde Wirkung der eingebauten Beläge wäre nicht gewährleistet.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion