2025.STA.622
Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern». Regierungsrätliches Antwortschreiben
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Komitee «Petition Gleichberechtigung für Tagesfamilien» c/o Tagesfamilien Emme plus Frau Renate Strahm Dorfstrasse 5 3550 Langnau
RRB Nr.: 338/2025 2. April 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern»
Sehr geehrte Frau Strahm Sehr geehrte Damen und Herren
Das Komitee «Petition Gleichberechtigung für Tagesfamilien» hat am 22. Februar 2025 bei der Staatskanzlei im Namen von 2617 Unterzeichnenden die Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern» eingereicht. Der Regierungsrat hat die Petition an seiner Sitzung vom 5. März 2025 zur Kenntnis genommen und nimmt zum geäusserten Anliegen nachfolgend Stellung.
Die Betreuung in Tagesfamilien ist - wie auch die Betreuung in Kindertagesstätten - ein wichtiger Bestandteil der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Bern. Mit Betreuungsgutscheinen werden diese Betreuungsformen vergünstigt. Die Höhe des Betreuungsgutscheins richtet sich namentlich nach dem Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten, der Familiengrösse, dem Alter des betreuten Kindes und dem vergünstigten Betreuungspensum. Die Betreuungspensen für Kitas und für Tagesfamilien werden dabei nach unterschiedlichen Einheiten berechnet.1 Bei den Kitas bemisst sich die nachgefragte Betreuungsdauer nach Tagen, die über eine Zeitspanne definiert sind,2 und bei den Tagesfamilien nach der Anzahl Betreuungsstunden in der Tagesfamilie.
Bei einem Betreuungspensum von 100% bestehen pro Monat 20 Tage Vergünstigung in einer Kindertagesstätte und 220 Stunden bei einer Betreuung in einer Tagesfamilie. Eine pauschale Aussage dazu, für welches Betreuungsangebot höhere Vergünstigungen bezahlt werden, ist daher nicht möglich. Ob für ein Betreuungsangebot in einer Kita oder einer Tagesfamilie vergleichsweise höhere Subventionen ausbezahlt werden, ist von Fall zu Fall verschieden.
031001Div03 vgl. Art. 48, 49 und 55 der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV; BSG 860.22) 2 Ganzer Tag 8 bis 12 Stunden; dreiviertel Tag 5 bis 8 Stunden; halber Tag 2 bis 5 Stunden
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.03.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 302378 I Geschäftsnummer: 2025.STA.622 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Die meist leicht höheren Ansätze bei den Kitas widerspiegeln aber auch die unterschiedlichen Anforderungen an die beiden Betreuungsangebote, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an das Fachpersonal sowie die Infrastruktur. Die GSI macht den Tagesfamilien wie auch den Kitas keine Vorgaben zur Tarifgestaltung.
Als Fachpersonal in einer Kita gelten nur Personen mit einer mehrjährigen Ausbildung in Kindheitspädagogik HF, als Fachfrau oder Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung. Die Anforderungen für die Betreuung in Tagesfamilien sind demgegenüber tiefer: Betreuungspersonen müssen vor oder während des ersten Jahres ihrer Betreuungstätigkeit lediglich einen Grundbildungskurs für Betreuungspersonen in Tagesfamilien im Umfang von 30 Stunden sowie einen Kindernothilfekurs à 6 Stunden absolvieren.
Auch die Anforderungen an die Infrastruktur unterscheiden sich zwischen Kitas und Tagesfamilien. Für Kitas sind beispielsweise pro anwesendes Kind eine bespielbare Innenraumfläche von vier Quadratmetern und ein Zugang zu einem sicheren und zum Spielen geeigneten Aussenbereich innerhalb einer Gehdistanz von maximal zehn Minuten erforderlich. In Art. 9 der FKJV finden sich diverse weitere Bestimmungen zur Ausgestaltung der Infrastruktur. Die Betreuung in Tagesfamilien dagegen, findet in den ordentlichen Wohnstrukturen der betreuenden Familie statt und ist in der FKJV nicht spezifisch reglementiert.
Was die Frage der Erhöhung der Betreuungsgutscheine angeht, verweisen wir auf die laufende Teilrevision der FKJV, in welcher die Umsetzung der in der Herbstsession 2023 überwiesene Motion 152-2023 Patzen «Betreuunqsqutscheine ausbauen und Kitas entlasten» erfolgen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Betreuungsgutscheine per 1. August 2026 leicht erhöht werden. Die von kibesuisse und einigen Tagesfamilienorganisationen eingegebenen Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion entsprechend zur Kenntnis genommen und wird diese im Hinblick auf die Auswertung des Konsultationsverfahrens auch dem Regierungsrat unterbreiten.
Wie eingangs erwähnt, leisten Tagesfamilien wie auch Kitas einen wichtigen Beitrag im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Bern. Für welches Angebot sich Eltern entscheiden, ist nicht allein vom Subventionsbeitrag, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann (Z\ Regierungspräsidentin Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion — Komitee "Petition Gleichberechtigung für Tagesfamilien", do Tagesfamilien Emme plus, Frau Renate Strahm, Dorfstrasse 5, 3550 Langnau
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.03.2025 I Version: 8 I Dok.-Nr 2448985 I Geschäftsnummer: 2025.STA.622 2/2