Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG). Stellungnahme des Kantons Bern

2025.WEU.5183 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 21 janv. 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2025-weu-5183/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-des-bundesgesetzes-uber-die-mehrwertsteuer-mwstg-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2025.WEU.5183

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG). Stellungnahme des Kantons Bern

WW Kanton Bern Canton de Berne

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG)Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Per E-Mail an: vernehmlassungen@estv.admin.ch

RRB Nr.: -35/2026 21.Januar 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Gelegenheit, zur Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer Stellung nehmen zu können.

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage, mit der einerseits die Regelung von Leistungskombinationen («Packages») mehrwertsteuerlich attraktiver werden und andererseits die bestehende Plattformbesteuerung für Warenlieferungen auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet werden soll. Die neue 55/45-Prozent-Regel bei Leistungskombinationen vereinfacht die Anwendung für touristische Angebote und stärkt so die schweizerische Tourismusbranche. Eine Plattformbesteuerung schafft Rechtsgleichheit unter den Anbietern und erleichtert den Vollzug. Der Regierungsrat erachtet dieses Vorgehen - das weitgehend der Regelung in der EU entspricht- als zielführend, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuerpflicht effektiv erfüllt wird.

Zu den übrigen Anpassungen hat der Regierungsrat keine Bemerkungen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

A A Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

8 Verteiler 6 - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion c O