Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen). Stellungnahme des Kantons Bern

2026.GSI.556 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 24 juin 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2026-gsi-556/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-der-verordnung-uber-die-integration-von-auslanderinnen-und-auslandern-vinta-und-der-verordnung-uber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstatigkeit-vzae-integration-und-erwerbstatigkeit-von-spezifischen-personengruppen-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2026.GSI.556

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch vvww.be.ch/rr

Staatssekretariat für Migration

Per E-Mail an: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch

RRB Nr.: 697/2026 24. Juni 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen). Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Er begrüsst die vorliegende Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich und unterstützt die darin enthaltenen Anpassungen. Die vorgesehenen Regelungen schaffen die notwendige Klarheit und verbessern die Rechtsgrundlagen für die betroffenen Personengruppen.

Der Regierungsrat weist jedoch darauf hin, dass ein erheblicher Teil des mit der Vorlage adressierten Regelungsbedarfs darauf zurückzuführen ist, dass Asylverfahren und Verfahren zur Gewährung des vorübergehenden Schutzes nicht in der ursprünglich vorgesehenen Geschwindigkeit durchgeführt werden. Der Regierungsrat en/vartet vom SEM, dass es seine Anstrengungen zur Beschleunigung der Gesuchsbehandlung deutlich verstärkt.

Diese Problematik zeigt sich besonders beim Schutzstatus S, der auf rasche Verfahren und einen vorübergehenden Aufenthalt ausgerichtet ist. Treten Personen mit hängigem Schutzgesuch über längere Zeit in die Kantone ein und müssen dort auf einen Entscheid warten, wird dieser Grundgedanke unterlaufen. Zugleich ist aber auch sicherzustellen, dass der Schutzstatus S auf jene Personen beschränkt bleibt, die tatsächlich auf vorübergehenden Schutz angewiesen sind. Ukrainerinnen und Ukrainer, die aus Regionen stammen, die nicht oder nicht mehr vom Krieg betroffen sind, sollen in der Schweiz keinen Anspruch auf einen fortdauernden Aufenthalt haben. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Beurteilung der Sicherheitslage innerhalb der Ukraine mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden ist. Dies ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit der laufenden Überprüfung. Auch wenn der Nationalrat im Rahmen der Motion Friedli (24.3378) eine entsprechende rückwirkende Aufhebung abgelehnt hat, erscheint eine konsequente Rückführungspraxis notwendig, um die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz des

Kanton Bern Canton de Berne

Asylsystems langfristig zu sichern und die verfügbaren Ressourcen gezielt auf tatsächlich schutzbedürftige Personen zu konzentrieren. Vor diesem Hintergrund ist der vom Bund verfolgte Dual-Intent-Ansatz kritisch zu betrachten. Die gleichzeitige Förderung der Integration und die Ausrichtung auf eine spätere Rückkehr stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Der Bund ist deshalb gefordert, die Zielsetzungen und Auswirkungen dieses Ansatzes klarer zu definieren und die entsprechenden Instrumente kohärent auszugestalten.

Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass sich zahlreiche Personen mit Schutzstatus S bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz aufhalten. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist daher — insbesondere angesichts des bestehenden Fachkräftemangels — weiter zu vereinfachen. Eine verstärkte Integrationsförderung liegt sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Kantone und der Gesamtwirtschaft und erscheint daher sachgerecht.

Die bereits bestehenden integrationsrechtlichen Instrumente des AIG wurden bislang nur unzureichend ausgeschöpft. Der Bundesrat hat insbesondere festzulegen, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen (Art. 58a Abs. 3 AIG). Zudem ist eine Integrationsvereinbarung mit Zielsetzungen zum En/verb von Sprachkompetenzen sowie zur schulischen, beruflichen und wirtschaftlichen Integration abzuschliessen (Art. 58b Abs. 2 AIG). Diese Instrumente sind verbindlich und einheitlich auszugestalten sowie in der Praxis konsequent anzuwenden.

Kritisch wird gesehen, dass für Personen mit Status S zwar der Integrationsauftrag an die Kantone rechtlich verankert werden soll, nicht aber die Pflicht des Bundes zur Zahlung der entsprechenden Unterstützungsbeiträge, wie es mit der Integrationspauschale in Artikel 15 VIntA für vorläufig Aufgenommene (VA) und anerkannte Flüchtlinge (FL) vorgesehen ist. Die vage gehaltene Verknüpfung mit den Programmen und Projekten von nationaler Bedeutung (Art. 21) genügt nicht. Der Regierungsrat en/vartet vom Bundesrat, dass sowohl die Höhe und als auch die Auszahlungsmodalitäten der Unterstützungsleistungen des Bundes in der VIntA verankert werden, wie dies bei der Integrationspauschale von VA/FL der Fall ist.

Hinzu kommt ein weiteres Finanzierungsproblem: Der Bundesrat hat im April 2022 entschieden, für Personen mit Status S einen monatlichen Integrationsbeitrag von CHF 250.- auszurichten. Die volle Integrationspauschale von CHF 18'000.-, wie sie den Kantonen für VA/FL gewährt wird, wird damit erst nach sechs Jahren erreicht. Erhalten aber gut integrierte Personen mit Status S schon früher eine Aufenthaltsbewilligung, beispielsweise im Rahmen eines Härtefallgesuchs, enden die Integrationszahlungen des Bundes vorzeitig. Dadurch verbleiben die Kantone auf einem Teil der bereits getätigten Integrationsinvestitionen sitzen. Der Regierungsrat fordert deshalb, dass für Personen mit Status S künftig dieselbe Finanzierungsregelung gelten soll wie für vorläufig aufgenommene Personen. Die Integrationspauschale des Bundes ist dabei bereits zu Beginn des Integrationsprozesses in voller Höhe auszurichten. Damit wird eine verursachungsgerechte Finanzierung sichergestellt, allfällige Fehlanreize werden reduziert und die Gleichbehandlung vergleichbarer Personengruppen gewährleistet.

Im Weiteren verweist der Regierungsrat auf die ausführliche Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 2026 und schliesst sich deren Ausführungen an, soweit diese den vorstehenden Bemerkungen nicht widersprechen.

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Bemerkungen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des R^gierungsrates

Piervss'Alain Schnegg Christoph Auer R^erungspräsident Staatsschreiber