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Vernehmlassung des Bundes: 24.438 n Pa. Iv. Rutz Gregor. Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit. Stellungnahme des Kantons Bern

2026.SIDGS.331 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 3 juin 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2026-sidgs-331/de/vernehmlassung-des-bundes-24-438-n-pa-iv-rutz-gregor-vorlaufige-aufnahme-als-ersatzmassnahme-fur-eine-nicht-durchfuhrbare-aus-oder-wegweisung-genaue-definition-der-unzumutbarkeit-stellungnahme-des-kantons-bern

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2026.SIDGS.331

Vernehmlassung des Bundes: 24.438 n Pa. Iv. Rutz Gregor. Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Staatspolitische Kommission des Nationalrätes

Per E-Mail (in Word und PDF) an: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch

RRB Nr.: 600/2026 3 . Juni 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: 24.438 n Pa. Iv. Rutz Gregor. Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Gesetzesentwurf will mit einer abschliessenden Aufzählung der Situationen, die zur Unzumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung führen, den Ermessensspielraum der Behörde begrenzen, damit soll die Zahl der vorläufigen Aufnahmen verringert werden. Heute ist es möglich, dass neben den im Gesetzeswortlaut namentlich aufgezählten Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine Gewalt und medizinische Notlage auch andere, ähnlich gelagerte Situationen zur Anordnung der vorläufigen Aufnahme führen können. Die Erläuterungen der SPK-N sprechen von 18,1% der in den Jahren 2022 bis 2025 angeordneten vorläufigen Aufnahmen, die sich statistisch nicht eindeutig auf eine der vier namentlich aufgezählten Situationen zurückführen lassen. Die Erläuterungen sehen in diesen 18,1% (oder zumindest Teilen davon) das Potential der Teilrevision. Das Ansinnen der Kommission ist grundsätzlich nachvollziehbar und unterstützenswert. Es trägt der angespannten Situation im Migrationsbereich Rechnung und definiert die gesetzgeberische Haltung symbolisch.

Nichtsdestotrotz zweifelt der Regierungsrat an der Wirksamkeit des Vorschlags: Zum einen handelt es sich bei den vier aufgezählten Situationen, die schon nach heutiger Rechtslage zur Unzumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung führen, um unbestimmte Rechtsbegriffe, die nur durch die Ausübung des Ermessensspielraums der Behörde an Inhalt gewinnen. Gerade ein Begriff wie «die Situation allgemeiner Gewalt» räumt den Behörden sowie der Justiz einen grossen Ermessensspielraum ein.

Zudem räumt die SPK-N in den Erläuterungen explizit ein, dass «die genaue Anzahl der betroffenen Fälle allerdings nicht abschliessend eruiert werden kann. Auch eine Kombination ver­

Kanton Bern Canton de Berne

schiedener Elemente der Zumutbarkeit (zum Beispiel Herkunft aus Bürgerkriegsland und gesundheitliche Gründe) können kumuliert zu einer vorläufigen Aufnahme führen (Kapitel 1.1, S. 4/9).» Bei den 18,1%, die sich statistisch nicht eindeutig auf eine der vier Situationen zurückführen lassen, handelt es sich erfahrungsgemäss um eine Kombination der vier Situationen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine vorläufige Aufnahme sich auf eine nicht namentlich im Gesetz aufgezählte Situation zurückführen lässt, ist gering. Der Nutzen der Gesetzesrevision ist damit in Frage gestellt.

Nach Auffassung des Regierungsrates besteht in anderen Bereichen des Migrationsrechts dringenderer Revisionsbedarf, insbesondere bei der Ausweitung der Administrativhaft. Zudem bedarf es eines verstärkten politischen und wirtschaftlichen Drucks auf Staaten, die ihre Staatsbürger nicht oder nur mit hohen Hürden zurücknehmen. Auch in diesem Bereich sind gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Pierre Alain Schnegg Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Bildungs- und Kulturdirektion — Sicherheitsdirektion