145.12
Dienstordnung des Generalsekretariats der Sicherheitsdirektion
Vom 12.12.2000 (Stand 01.10.2012)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,
gestützt auf § 8 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 1983 und § 6 des Dekrets vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz,
beschliesst:
Art. 1 Unterstellung, Leitung
Das Generalsekretariat untersteht der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Sicherheitsdirektion (kurz: Direktion).
Es wird von der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär geleitet.
Art. 2 Aufgaben
Das Generalsekretariat ist
Stabsstelle der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers;
Koordinations- und Kontrollstelle der Direktion;
federführende Instanz bei allen der Direktion zugewiesenen oder in deren Vollzugsbereich fallenden Geschäften, soweit die Federführung nicht einer anderen Dienststelle der Direktion übertragen ist.
Zur Koordination der Aufgaben des Generalsekretariats und zum Informationsaustausch finden unter der Leitung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs in der Regel wöchentlich Konferenzen der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter statt.
Art. 3 Organisation
Das Generalsekretariat ist in folgende Einheiten gegliedert:
a. Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales mit den Fachbereichen:
1. Pass- und Patentbüro, umfassend:
1.1 Ausweisschriften für Schweizerbürgerinnen und -bürger;
1.2 Bewilligungswesen (Patente);
2. Bewährungshilfe, umfassend:
2.1 Bewährungshilfe;
2.2 Sozialdienst in den Gefängnissen;
2.3 Beratungsstelle für gewaltausübende Personen;
3. Soziales und Gefängnisse, umfassend:
3.1 Opferhilfe, Vollzug des Frauenhausgesetzes, häusliche Gewalt;
3.2 Kindes- und Jugendschutz;
3.3 Vollzug zivil- und verwaltungsrechtlicher Entscheide;
3.4 Gefängniswesen;
4. Straf- und Massnahmenvollzug;
b. Familien, Integration und Dienste mit den Fachbereichen:
1. Familien;
2. Integration;
3. Dienste, umfassend:
3.1 Parlamentarische Vorstösse;
3.2 Fundbüro und Verwertungsdienst;
c. Kommunikation;
d. Rechtsetzung;
e. Zentrale Dienste mit den Fachbereichen:
1. Sekretariat;
2. Personal;
3. Organisation;
4. Informatik;
5. Finanzen und Controlling;
6. Swisslos-Fonds.
Art. 4 Selbständige Aufgabenerledigung
Dem Generalsekretariat werden folgende Aufgaben der Sicherheitsdirektion zur selbständigen Erledigung übertragen:
a. Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales:
1. Verfügungen betreffend Ausweisschriften für Schweizerbürgerinnen und -bürger;
2. Verfügungen betreffend Gastgewerbe, Alkoholverkauf, Spielautomaten, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspiele, Totalisatorwetten, Reisendengewerbe, Taxiwesen, öffentliche Sammlungen, gewerbsmässige Partnerschaftsvermittlungen vom und ins Ausland, Konsumkreditvermittlungen und -vergaben, freiwillige Fahrnisversteigerung, öffentliche Filmvorführungen;
3. Verfügungen betreffend Straf- und Massnahmenvollzug;
4. Verfügungen betreffend Gefängniswesen;
5. Verfügungen betreffend Bewährungshilfe;
6. Verfügungen betreffend Vollzug zivil- und verwaltungsrechtlicher Entscheide;
b. Familien, Integration und Dienste:
1. Verfügungen des Fundbüros und des Verwertungsdienstes.
Art. 5 …
Art. 6 Schlussbestimmungen
Die Dienstordnung des Direktionssekretariates der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und des Rechtsdienstes des Regierungsrates vom 7. Januar 1986 wird aufgehoben.
Die Dienstordnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vom 23. Oktober 1984 wird wie folgt geändert: ...
Diese Dienstordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
GS 33.1454