381.5
Landratsbeschluss betreffend die Erteilung einer Schürfkonzession zur Erforschung des Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdgas und Erdöl
Vom 06.05.1974 (Stand 06.05.1974)
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz vom 7. Februar 18761 betreffend das Bergbauregal und den Landratsbeschluss vom 6. Januar 19192 betreffend das Bergwerkseigentum sowie auf einen Bericht des Regierungsrates vom 8. Januar 1974, beschliesst:
Art. 1
Die Schürfkonzession zur Erforschung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdgas und Erdöl wird genehmigt und der Regierungsrat ermächtigt, der Swisspetrol Holding AG, Zug, zuhanden einer zu gründenden Baselland Petrol AG mit Sitz in Liestal die Konzession auszuhändigen.
GS –