VII B/2/4
Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)
Ziff. 1
Der Kanton gewährt dem Sportzentrum Glarner Unterland (SGU) an die Gesamterneuerungskosten von 31,25 Millionen Franken einen Beitrag von 43,2 Prozent im Maximum 13,5 Millionen Franken.
Ziff. 2
Zur Finanzierung des maximalen Beitrages von 13,5 Millionen Franken erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2002.
Ziff. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE VII/9 485