292d
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Buttisholz und Nottwil zu einem Betreibungskreis
vom 23.03.2004 (Stand 25.04.2004)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Buttisholz und Nottwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Buttisholz und Nottwil per 1. April 2004 zu einem einzigen Betreibungskreis Buttisholz-Nottwil wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2004 277