325.920
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil
vom 19.06.2007 (Stand 19.06.2007)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Oktober 2006 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten des Neubaus des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil einen Beitrag von zwei Dritteln des Kostenvoranschlags von Fr. 11 641 000.–, höchstens Fr. 8 000 000.–.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert 5 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.
Ziff. 3
Der Kantonsbeitrag steht unter der Voraussetzung, dass:
das Baudepartement die Aufsicht über die Bauausführung hat und einen Beauftragten in die Baukommission abordnen kann;
Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden.
Ziff. 4
Dem Kanton dürfen über Betriebsbeiträge keine kalkulatorischen Kosten, die sich auf den vorstehenden Neubau beziehen, belastet werden.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 42–95