553.156
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen
vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
erlassen
in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 19831
als Gegenrechtserklärung:2
Art. 1
Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz3) unterzieht.
Art. 2
Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.
nGS 22–85