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Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen

941.91 · St. Gallen Gesetzessammlung

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Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Saint-Gall
  3. Législation Saint-Gall
Source

941.91

Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen

vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Oktober 20221 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:2

Footnotes

  1. [1] ABl 2022-00.082.246.
  2. [2] Vom Kantonsrat erlassen am 14. Juni 2023, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 19. November 2023, in Vollzug ab 1. Januar 2024.

Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

nGS 2023-076