743.110
Beschluss über die Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen (FlexTax) und den Anschluss an den Zürcher Verkehrsverbund (Z-Pass)
Vom 06.04.2009 (Stand 01.01.2016)
Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:
Art. 1
Zur Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen und dessen Verknüpfung mit dem Zürcher Verkehrsverbund wird ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 300'000.00 bewilligt1.
Art. 2
Der Staatsbeitrag an die ungedeckten Betriebskosten des Ortsverkehrs der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wird gestützt auf Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf 18 Prozent festgelegt.
Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Einwohnergemeinde Schaffhausen, die Tarifhoheit für den Ortsverkehr dem Tarifverbund Schaffhausen zu übertragen.
Art. 3
Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs befindet der Kantonsrat abschliessend über diesen Beschluss.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten2.
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen3 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2009, S. 535, S. 813