416.353.451
Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen
416.353.451 Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen Vom 20. November 1989/16. Januar 1990
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn und der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband gestützt auf § 72 Absatz 4 des Gesetzes über die Berufsbildung und die 1 Erwachsenenbildung vom 1. Dezember 1985 )
vereinbaren:
Art. 1 . 1. Grundsatz
Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband (im folgenden Gewerbeverband) wird mit der Durchführung der Lehrabschlussprüfungen in den gewerblich-industriellen Berufen beauftragt.
Art. 2 . 2. Prüfungsreglement
Der Gewerbeverband regelt in einem Prüfungsreglement die Organisation, die Durchführung und die Finanzierung der Lehrabschlussprüfungen.
Das Prüfungsreglement bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.
Art. 3 . 3. Dauer und Kündbarkeit
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Sie ist mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf Ende eines Schuljahres kündbar.
Art. 4 . 4. Aufhebung bisherigen Rechts
Die Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen
Lehrabschlussprüfungen vom 18. Juni 1976 ) wird aufgehoben.
Art. 5 . 5. Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.