832.238
Genehmigung des Vertrages über die Ergotherapie mit den integrierten Bestandteilen Tarifs Taxpunktwerts Richtlinien und paritätische Vertrauenskommission, abgeschlossen zwischen dem Verband Schweizerischer Ergotherapeuten (VSE) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits
832.238 Genehmigung des Vertrages über die Ergotherapie mit den integrierten Bestandteilen Tarifs Taxpunktwerts Richtlinien und paritätische Vertrauenskommission, abgeschlossen zwischen dem Verband Schweizerischer Ergotherapeuten (VSE) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits RRB vom 7. Juli 1993
Der Vertrag über die Ergotherapie, mit den integrierten Bestandteilen Tarif, Taxpunktwert, Richtlinien und paritätische Vertrauenskommission, abgeschlossen zwischen dem Verband Schweizerischer Ergotherapeuten (VSE) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits, übernommen vom Kantonalverband Solothurnischer Krankenkassen, wird, mit quater 1 Wirkung ab 1. Januar 1993, im Sinne von Artikel 22 Absatz 5 KVG ) genehmigt.
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