Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Sofortmassnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit; Bewilligung eines Kredites von 2 800 000 Franken

834.31 · Solothurn Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-so/bgs/834-31/de/sofortmassnahmen-zur-verminderung-der-arbeitslosigkeit-bewilligung-eines-kredites-von-2-800-000-franken

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Soleure
  3. Législation Soleure
Source

Ce texte n’est plus en vigueur.

834.31

Sofortmassnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit; Bewilligung eines Kredites von 2 800 000 Franken

Sofortmassnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit; Bewilligung eines Kredites von 2 800 000 Franken KRB vom 20. September 1982

Der Kantonsrat von Solothurn bis gestützt auf § 22 Absatz 1 bis und § 22 des Gesetzes vom 9. November1

Footnotes

  1. [1] GS 79, 51.

1952.

) zur Einführung der Bundesgesetze über die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsvermittlung nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom

24. August 1982

beschliesst:

1.

Der Kanton fördert Massnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit.

2. Er leistet Beiträge

a) an Betriebe, die Schulungs-, Umschulungs- und Ausbildungsprogramme für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte durchführen; b) an Gemeinden und Organisationen für Schulungs- und Einsatzprogramme von Arbeitslosen.

3.

Es wird für 1982 ein Kredit von 300000 Franken und für 1983 ein solcher von 2,5 Millionen Franken bewilligt.

4.

Von dem in Ziffer 3 bewilligten Kredit sind die Bundesbeiträge in Abzug zu bringen.

5.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.