926.581.1
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes Nordwestschweiz (MIBD NWS)
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes Nordwestschweiz (MIBD NWS) RRB vom 23. September 1997
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn 1 gestützt auf § 50 des Landwirtschaftsgesetzes vom 4. Dezember 1994 )
beschliesst:2
1.
Vom Hinfall der alten Vereinbarung bezüglich MKBD ) aufgrund der Kündigung durch den Kanton Aargau wird Kenntnis genommen.
2.
Der Kanton Solothurn tritt auf den 1. Januar 1998 der interkantonalen Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes Nordwestschweiz (MIBD NWS) bei.
3.
Der Vollzug wird dem Amt für Landwirtschaft übertragen. Es ist auch befugt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
4.
Mit Verabschiedung der neuen Agrarpolitik des Bundes (AP 2002) durch das Parlament wird die Situation überprüft und allenfalls neue Lösungen vorgeschlagen.