315.110
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
315.110 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Inter- 1 kantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
(Vom 28. Februar 1974)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,
beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 3 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz bei.
2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
3.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlas- 4 se, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal, aufgehoben.
4.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und 5 nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.