RRB Nr. 176/2026
Bundesgesetz und Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2026
176. Bundesgesetz und Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024, Vernehmlassung
Erwägungen
1. Ausganglage Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 26. November 2025 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz und zum Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 eröffnet. Ende Juni 2024 führten starke Gewitter im Süden der Schweiz zu Hochwasser und Überschwemmungen. Besonders betroffen waren Teile des Tessins, des Wallis und von Graubünden. Die Schäden stellen für Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl und Finanzkraft eine grosse Herausforderung dar. Deshalb schlägt der Bund eine ausserordentliche Bundeshilfe im Umfang von 50% an den Restkosten der Wiederherstellung der Gemeindeinfrastruktur vor. Voraussetzung für die Beteiligung des Bundes ist eine vergleichbare Beteiligung des jeweiligen Kantons. Die Restkosten der Gemeinden ergeben sich aus den anrechenbaren Nettokosten der Wiederherstellung der Gemeindeinfrastruktur abzüglich der zumutbaren Eigenleistung der Gemeinden von Fr. 1500 pro Person. Gemäss erläuterndem Bericht sind vorläufig acht Gemeinden beitragsberechtigt. Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes liegt auch der Entwurf des Bundesbeschlusses für den Verpflichtungskredit von 17 Mio. Franken vor. Die beantragte Summe steht ausschliesslich für die Wiederherstellungskosten offen, die in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis als Folge der Bewältigung der Unwetter vom Juni und Juli 2024 entstanden sind.
2. Auswirkungen Gemäss erläuterndem Bericht belaufen sich die Kosten für die Wiederherstellung der Gemeindeinfrastruktur in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis auf rund 115 Mio. Franken. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten übernimmt der Bund davon bereits rund 58 Mio. Franken. Mit der Vernehmlassungsvorlage würde sich dieser Betrag um 17 Mio. Franken erhöhen. Dem erläuternden Bericht zufolge wird zurzeit eine Teilfinanzierung über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in der Botschaft abgebildet. Die Erläuterungen machen keine Angaben über mögliche Folgen für die Bundesbeiträge aus der SFSV an die Kantone.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gefahrenpraevention@bafu.admin.ch): Mit Schreiben vom 26. November 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir haben grundsätzlich keine Einwände gegen die vorgeschlagene ausserordentliche Bundeshilfe an die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024. Wir begrüssen, dass sich die betroffenen Kantone in vergleichbarer Weise beteiligen und die Gemeinden eine zumutbare Eigenleistung erbringen. Die Bundesmittel sind jedoch nur an Kantone auszuzahlen, die ihren bundesrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor Naturgefahren (einschliesslich gewässerschutzrechtliche Vorgaben beim Hochwasserschutz) nachgekommen sind.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli