RRB Nr. 230/2026
Anfrage Gianna Berger und Nicola Siegrist, Zürich, sowie Michael Bänninger, Winterthur, betreffend Stand der Planung für ein neues Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) und Abklärungen zur künftigen Nutzung der bestehenden Gebäude, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 386/2025
Sitzung vom 4. März 2026
230. Anfrage (Stand der Planung für ein neues Zentrum für Zahnmedizin [ZZM] und Abklärungen zur künftigen Nutzung der bestehenden Gebäude) Kantonsrätin Gianna Berger, Zürich, sowie die Kantonsräte Nicola Siegrist, Zürich, und Michael Bänninger, Winterthur, haben am 1. Dezember 2025 folgende Anfrage eingereicht: Seit dem Auszug des Kinderspitals im November 2024 stehen auf dem Areal in Zürich-Hottingen über 30 000 Quadratmeter Geschossfläche leer. Die Schadstoffsanierung ist bereits jetzt oder bald abgeschlossen, das Gelände wird rund um die Uhr bewacht und verursacht Kosten. Obwohl der Regierungsrat bereits 2023 eine Kreditvorlage über rund 400 Millionen Franken für den Neubau des Zentrums für Zahnmedizin (ZZM) angekündigt hatte, wurde diese bis heute nicht vorgelegt. Die Grundlage für das Projekt bildet ein Regierungsratsbeschluss von 2018, mit dem das Areal im kantonalen Richtplan als Standort des ZZM festgelegt wurde. Diese Festlegung blockiert bis heute jede alternative Nutzung, obwohl kein realisierungsreifes Projekt besteht. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Bauten (ZöBA), in der Alterswohnungen zulässig wären. Das zugrunde liegende Gutachten von 2015 ist überholt. Der Regierungsrat hielt in seiner Antwort auf KR-Nr. 82/2024 fest, dass der Flächenbedarf des ZZM neu 8857 Quadratmeter beträgt, also rund 1560 Quadratmeter weniger als am heutigen Standort zur Verfügung stehen. Die Zürcher Arbeitsgruppe Städtebau (ZAS*) kommt in einer neuen Analyse1 zum Schluss, dass eine Weiternutzung der bestehenden Gebäude sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich deutlich vorteilhafter wäre: Der Erhalt der Primärstruktur würde rund 6000 Tonnen CO2 einsparen, während die Kosten für eine Umnutzung auf etwa 49 Millionen Franken geschätzt werden, verglichen mit rund 400 Millionen Franken für den geplanten Neubau. Dies entspricht einem Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Franken. Das im Februar 2025 überwiesene dringliche Postulat KR-Nr. 424/ 2024 forderte auf Basis der bisherigen Planung eine Zwischennutzung. Der Prüfauftrag liegt aktuell beim Regierungsrat und gilt weiterhin. Dennoch ergeben die Erkenntnisse der ZAS* neue Fragen, die durch den Regierungsrat ebenfalls zeitnah beurteilt werden sollen. Die Regierung wird gebeten, seine Haltung zur möglichen Umnutzung des Kispi- Areals darzulegen, bevor die ursprüngliche Planung zum ZZM weitergeführt wird.
Aus dieser Sachlage ergeben sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung des Zentrums für Zahnmedizin (ZZM), nachdem der Objektkredit bisher nicht traktandiert wurde und die Rochade mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) ins Stocken geraten ist, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Investitionspolitik und Priorisierung von Bauprojekten des Kantons?
2. Liegt dem Regierungsrat die neue Analyse der ZAS* (ETH-nahe Fachgruppe für Raumplanung) vor, und ist er angesichts dieser Ergebnisse bereit, eine Umnutzung der bestehenden Gebäude – zum Beispiel für Wohnraum für Spitalpersonal oder andere öffentliche Nutzungen – umfassend zu prüfen?
3. Beabsichtigt der Regierungsrat, dem Kantonsrat einen Antrag zur Löschung oder Anpassung des entsprechenden Eintrags für das ZZM im kantonalen Richtplan zu unterbreiten, falls sich eine Umnutzung als sinnvoll erweist?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Gianna Berger und Nicola Siegrist, Zürich, sowie Michael Bänninger, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die medizinische Leistungserbringung wird mehr und mehr durch das Versorgungsprinzip «ambulant vor stationär» geprägt. Das Universitätsspital Zürich (USZ) hat gestützt auf die 2011 angestossene und seither durch mehrere Regierungsratsbeschlüsse bestätigte Planung zur baulichen Entwicklung des USZ eine langfristige strategische Planung ausgearbeitet, die sowohl die leistungsbezogene Entwicklung als auch die dafür notwendige baulich-räumliche Transformation umfasst. In dieser ist ein ambulantes Zentrum an der Platten-/Pestalozzistrasse in unmittelbarer Nähe zum USZ-Neubau MITTE 1|2 geplant. Dieser neue Standort soll an den Spitalcampus angebunden werden und eine effiziente medizinische und betriebliche Versorgung ermöglichen, was indirekt zu tieferen Gesundheitskosten führen kann. Voraussetzung für die Realisierung ist die Verlegung des heute auf dem Areal an der Platten-/Pestalozzistrasse ansässigen Zentrums für Zahnmedizin (ZZM) der Universität Zürich. Geplant ist ein Neubau für das ZZM auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals in Zürich- Hottingen. Ohne Übernahme des Areals an der Platten-/Pestalozzistrasse durch das USZ müsste die gesamte bauliche Spitalentwicklung neu konzipiert werden. Dies hätte substanzielle Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Investitionen in die heutige ambulante Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zur Folge. Ohne einen Grossteil der Flächen an der Platten-/Pestalozzistrasse kann die bauliche Erneuerung des Ambulatoriums beim Kernareal nicht umgesetzt werden. Der Regierungsrat hat bei der letzten Priorisierung der Hochbauinvestitionen die Bewilligung des Objektkredits und die Übertragung des Grundstücks für den Neubau des ZZM zurückgestellt. Er wird dessen Aufnahme, zusammen mit allen kantonalen Vorhaben, im Hinblick auf den nächsten Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 auch vor dem Hintergrund der beschriebenen Rochadeplanung erneut prüfen. Der Zeitpunkt des Baubeginns für das ZZM ist noch offen. Zu Frage 2: Dem Regierungsrat liegen die Annahmen, die der durch die Zürcher Arbeitsgruppe für Städtebau vorgenommenen Analyse zugrunde liegen, nicht vor. Es handelt sich beim Argumentarium um eine Einzel-Areal-
Betrachtung, welche die Folgen der Rochadeplanung nicht berücksichtigt. Diese wären bei einer Prüfung zur Umnutzung zwingend auch zu untersuchen. Zu Frage 3: Die Standortfestlegung für den Neubau des ZZM auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals in Zürich-Hottingen erfolgte mit der Teilrevision 2018 des kantonalen Richtplans (Vorlage 5597) und wurde vom Kantonsrat am 25. Oktober 2021 festgesetzt. Die Motion KR-Nr. 28/2023 betreffend Richtplaneintrag Areal altes Kinderspital Zürich, die eine Anpassung des Eintrags gefordert hatte, wurde vom Kantonsrat am 24. Februar 2025 abgelehnt. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ausgangslage sieht der Regierungsrat keinen Anlass, eine Anpassung des Richtplaneintrags ins Auge zu fassen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli