RRB Nr. 289/2019
Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien, Inkraftsetzung; Verordnung über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien, Neuerlass; Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung; Verordnung zum kantonalen Filmgesetz, Aufhebung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2019
289. Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen
Erwägungen
und Trägermedien (JFTG) vom 26. November 2018; Inkraftsetzung Verordnung über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTV); Neuerlass Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR); Änderung Verordnung zum kantonalen Filmgesetz; Aufhebung
I. Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 12. März 2019 über a) die Inkraftsetzung des Gesetzes über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) vom 26. November 2018, b) den Erlass einer Verordnung über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTV) vom 27. März 2019, c) eine Änderung der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR), d) die Aufhebung der Verordnung zum kantonalen Filmgesetz. Der Regierungsrat beschliesst die Inkraftsetzung, die Verordnung, die Änderung und die Aufhebung (siehe ABl 2019-04-05). II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli