RRB Nr. 344/2026
Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende betreffend Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO AG), wie weiter?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 66/2026
Sitzung vom 25. März 2026
344. Anfrage (Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland [GZO AG], wie weiter?) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende haben am 23. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich stellt, durch die Gesundheitsdirektion (GD) eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung sicher. Dazu gehören die Planung der Spital- und Pflegeversorgung, Aufsicht über Gesundheitsberufe, Prävention, Impfprogramme, Schulgesundheit und der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Aktuell ist ein Antrag der GZO, bei der GD über eine Finanzierungsgarantie über CHF 50 Mio. für die Fertigstellung des Neubaus hängig. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Durch wen und wann wurde, im Vorfeld des Entscheides zum Bauprojekt für den aktuell leerstehenden angefangenen Neubau des GZO, eine Bedarfsanalyse gemacht? Wurde bzw. war die Gesundheitsdirektion damals involviert?
2. Welche Leistungsaufträge wurden damals dafür berücksichtigt?
3. Hat die GD Kenntnis über weitere finanzielle Engpässe, im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionsvorhaben weiterer Listenspitäler?
4. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, anstelle einer Staatsgarantie, stehen der GD zur Verfügung?
5. In welchen Spitälern würden, im Falle einer Schliessung des GZO, dessen Leistungsaufträge weiterhin erfüllt?
6. Wo würden die Notfallpatienten, im Falle einer Schliessung des GZO, aufgenommen und behandelt?
7. Wie sieht das Szenario der Aufrechterhaltung der Leistungen, gemäss Fragen 5 und 6, im Falle einer Schliessung des GZO Spital aus?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) und dem Inkrafttreten des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG; LS 813.20) am 1. Januar 2012 wurde eine neue Spitalfinanzierung eingeführt, die einen Übergang von einer Objektfinanzierung einzelner Spitäler hin zu einer leistungsbezogenen Subjektfinanzierung vorsah. Gemäss § 28 Abs. 1 lit. b SPFG wurden die Staatsbeiträge und Darlehen, die der Kanton vor dem 1. Januar 2012 zur Finanzierung von Investitionen von Listenspitälern geleistet hatte, in ein Darlehen zugunsten des Kantons und zulasten der Eigentümer der Anlagen umgewandelt. Die Planung und Projektierung der Spitalinfrastruktur – ebenso wie deren Finanzierung – liegt seither ausschliesslich in der Verantwortung der Trägerschaften und Geschäftsleitungen der Listenspitäler. Die Gesundheitsdirektion war bei der Planung und Projektierung des Neubaus der GZO AG nicht beteiligt. Ob und, falls ja, wie die GZO AG im Vorfeld des Entscheids zum Bauprojekt eine Bedarfsanalyse durchgeführt hat, ist dem Regierungsrat nicht bekannt. Wie die Gesundheitsdirektion im Rahmen der umfassenden Spitalplanung 2012 im Hinblick auf die Vergabe der Leistungsaufträge an die Spitäler den Bedarf an stationären Spitalleistungen der gesamten Zürcher Bevölkerung ermittelt hat, ergibt sich aus dem Versorgungsbericht vom Dezember 2009 (Vernehmlassungsversion), dem Strukturbericht vom September 2011 und RRB Nr. 1134/2011, mit dem die Spitallisten 2012 Akutsomatik und Rehabilitation auf den 1. Januar 2012 festgesetzt wurden. Diese Bedarfsermittlung bezog sich – entsprechend der (damals neuen) leistungsorientierten Spitalfinanzierung – einzig auf Leistungen, nicht auf Objekte bzw. (Spital-)Infrastrukturen. Zu Frage 3: Wie bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 70/2026 betreffend Schliessungsrisiken und Auswirkungen auf die kantonale Spitalversorgung ausgeführt, fällt die Finanzierung von Investitionen der Listenspitäler in die Verantwortung der jeweiligen Trägerschaften und Spitalorgane. Wie ebenfalls ausgeführt, prüft das Amt für Gesundheit
(AFG) jährlich die wichtigsten Finanzkennzahlen der Listenspitäler. Darüber hinaus steht es in regelmässigem Austausch mit den Listenspitälern und ist so über aktuelle (finanzrelevante) Entwicklungen informiert. Insgesamt hat sich die finanzielle Lage seit 2025 deutlich entspannt. Zu Frage 4: Zu den gesetzlichen Grundlagen der Finanzierungsmöglichkeiten betreffend Listenspitäler durch den Kanton Zürich hat sich der Regierungsrat bereits ausführlich in den Beschlüssen Nrn. 327/2024 und 302/2026 geäussert. Zu Fragen 5–7: Wie bereits bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation KR- Nr. 123/2024 betreffend Finanzkrise in den Zürcher Spitälern und bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 70/2026 betreffend Schliessungsrisiken und Auswirkungen auf die kantonale Spitalversorgung festgehalten, hat das AFG im Hinblick auf eine mögliche Betriebsschliessung des Spitals Wetzikon der GZO AG mit den umliegenden Zürcher Listenspitälern und der Ärztegesellschaft des Zürcher Oberlandes Abklärungen getroffen und eine Risikoanalyse durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die umliegenden Spitäler nach wie vor in der Lage wären, die wegfallenden Leistungen des Spitals Wetzikon, einschliesslich Notfallbehandlungen, innerhalb kurzer Zeit vollumfänglich zu kompensieren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli