RRB Nr. 376/2026
Steueramt, Projekt Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden, zusätzliche gebundene Ausgabe, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026
376. Steueramt, Projekt Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden (zusätzliche gebundene Ausgabe, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit § 109c Abs. 4 des Steuergesetzes (StG, LS 631.1) besteht seit dem 1. Januar 2025 eine gesetzliche Grundlage für eine gemeinsame IT im Steuerwesen von Kanton und Gemeinden (Vorlage 5865), nachdem seit 2004 mehrere Initiativen nicht zu einer nachhaltigen Umsetzung führten. In § 109c Abs. 4 StG ist festgelegt, dass der Kanton die Kosten für die Entwicklung und Einführung gemeinsamer Applikationen übernimmt, während die Betriebs- und Nutzungskosten je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen werden. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 361/2025 die Initialisierungsphase für das Projekt «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» bewilligt. Ziel der Initialisierungsphase ist es, die Ausgangslage fachlich, organisatorisch, technisch und rechtlich sowie hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz systematisch zu klären und daraus eine umsetzbare Lösungsvariante als Entscheidungsgrundlage abzuleiten. Die Initialisierungsphase wurde im März 2025 gestartet und soll bis Ende September 2026 abgeschlossen werden. Die Arbeiten verlaufen planmässig. Die Durchführungsfreigabe durch den Regierungsrat ist für Ende September 2026 vorgesehen. Die Projektplanung sieht vor, dass die Konzeptphase im Oktober 2026 an die Initialisierungsphase unmittelbar anschliesst, vorbehalten der Durchführungsfreigabe durch den Regierungsrat. Damit nach dem Entscheid die Arbeiten, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung sowie die Konkretisierung der fachlichen und technischen Grundlagen, zeitgerecht aufgenommen werden können, müssen die erforderlichen personellen Mittel ab Januar 2027 verfügbar sein. Nach heutigem Planungsstand ist ab Beginn der Konzeptphase von einer Projektdauer von rund acht Jahren für die Folgephasen (Konzept, Realisierung, Einführung und Abschluss) auszugehen. Nach der Volksabstimmung vom 8. März 2026 zur Individualbesteuerung ist zudem zu berücksichtigen, dass das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Da die technische Umsetzung der Individualbesteuerung sehr umfangreiche Anpassungen an den heutigen Systemen sowie weitgehende Automatisierungen erfordern wird, ist mit allen Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass eine Umsetzung direkt in der neuen IT-Lösung erfolgen kann. Dies
ist schon aus finanziellen Gründen geboten, da Investitionen in die Altsysteme nicht nachhaltig wären. Im Weiteren würden durch grosse Anpassungen der Altsysteme zusätzlich umfangreiche Mittel des kantonalen Steueramtes (KStA) sowie der Hersteller gebunden, die nicht für die Entwicklung der gemeinsamen IT zur Verfügung stehen und damit die Projektdauer verlängern würden. Schliesslich lassen sich bestimmte Anpassungen im Altsystem technisch gar nicht mehr umsetzen. Deshalb sollen vorliegend die Mittel für den Aufbau und die Bereitstellung der projektbedingt notwendigen personellen Leistungen des Kantons für die Konzeptphase bewilligt werden, damit das Vorhaben nach Abschluss der Initialisierungsphase ab Oktober 2026 ohne Unterbruch weitergeführt werden kann. Der Mittelbedarf für die weiteren Phasen (Realisierung, Einführung und Abschluss) werden im Rahmen des Durchführungsauftrags zusammen mit den dann verfügbaren Entscheidungsgrundlagen ausgewiesen. Ein struktureller Ausbau der gesetzlichen Aufgaben des Steuerwesens ist mit dem vorliegenden Beschluss nicht verbunden.
B. Projektstand Die bisherigen Ergebnisse der Initialisierungsphase zeigen, dass das Steuerwesen im Kanton Zürich seinen Auftrag zuverlässig erfüllt und gleichzeitig mit zunehmenden strukturellen, technischen und personellen Herausforderungen belastet ist. In den letzten Jahren haben sowohl das Volumen der zu bearbeitenden Fälle als auch die Komplexität einzelner Sachverhalte zugenommen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an durchgängige digitale Dienstleistungen sowie an eine rasche und einheitliche Umsetzung gesetzlicher Änderungen. Das KStA und die Gemeindesteuerämter haben darauf reagiert, indem Abläufe kontinuierlich optimiert und digitale Verfahren schrittweise ausgebaut wurden, zuletzt unter anderem durch die Einführung einer digitalen Deklarationslösung für juristische Personen. Die Arbeiten in der Initialisierungsphase machen jedoch auch deutlich, dass die heutige IT- und Prozesslandschaft zunehmend an strukturelle Grenzen stösst und die weitere Entwicklung erschwert. Das Steuerwesen ist ein hochkomplexes, arbeitsteiliges System mit häufigen Zuständigkeitswechseln entlang der Prozesskette. Die IT versucht, diese Vielfalt abzubilden, wodurch ein stark fragmentiertes Systemumfeld entstanden ist. Zur Bewältigung der grossen Fallmengen stützen sich das KStA und die Gemeindesteuerämter auf eine breite Applikationslandschaft, gleichzeitig sind viele Abläufe, insbesondere was die Zusammenarbeit betrifft, weiterhin nur teilweise digitalisiert oder erfordern manuelle Arbeitsschritte.
Die historisch gewachsene Systemlandschaft ist komplex und heterogen. Mehrfachstrukturen und uneinheitliche Systemunterstützung erschweren die Zusammenarbeit, die Auswertung von Daten über Organisationsgrenzen hinweg sowie die Weiterentwicklung digitaler Verfahren. Insbesondere führen getrennte Datenbestände und uneinheitliche Systemunterstützung zu Medienbrüchen, zusätzlichem Abstimmungsaufwand und eingeschränkter Gesamtsicht. Änderungen müssen heute in mehreren Systemen parallel umgesetzt werden. Die Aufgabenteilung wird durch die technischen Rahmenbedingungen zusätzlich verkompliziert, weil Gemeinden und Kanton weitgehend eigenständige IT-Umgebungen betreiben, die über zahlreiche Schnittstellen miteinander verbunden sind. Dies führt zu Unterschieden in der digitalen Servicequalität, je nach Wohnort stehen Steuerpflichtigen unterschiedliche digitale Möglichkeiten zur Verfügung. Die Unterschiede werden durch die unterschiedliche finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit der Gemeinden geprägt. Während grössere Gemeinden gezielt investieren und zusätzliche Lösungen realisieren können, sind kleinere Gemeinden in ihrer Weiterentwicklungsfähigkeit stärker eingeschränkt, was zu strukturell ungleichen Voraussetzungen führt. Zudem erreichen grosse Teile der in Betrieb stehenden IT-Infrastrukturen und Fachapplikationen das Ende ihres Lebenszyklus. Dies erhöht den Betriebs- und Wartungsaufwand und steigert die Risiken im Betrieb, insbesondere im Hinblick auf Informationssicherheit und Systemstabilität. Die Stabilität des Systems wird heute wesentlich durch erfahrene Mitarbeitende sowie ergänzende organisatorische und technische Massnahmen sichergestellt. Gleichzeitig ist in den kommenden Jahren mit einer Zunahme von internen Pensionierungen sowie den weiteren üblichen personellen Abgängen zu rechnen. Im externen IT-Umfeld verschärft sich das Risiko zusätzlich, weil Wissen über historisch gewachsene Systeme häufig personen- oder lieferantenabhängig ist und die Rekrutierung sowie Einarbeitung von Fachpersonen für ältere Technologien zunehmend anspruchsvoll wird. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen den Handlungsbedarf für eine grundlegende Neuausrichtung im Rahmen einer gemeinsamen IT-Lösung von Kanton und Gemeinden, damit die Aufgabenerfüllung und
die Zusammenarbeit im Zürcher Steuerwesen langfristig wirksam, wirtschaftlich und sicher erfolgen können. Angesichts der unumgänglichen langen Projektdauer besteht auch in zeitlicher Hinsicht ein erhöhter Druck. Dieser Druck hat mit der beschlossenen Einführung der Individualbesteuerung nochmals erheblich zugenommen. Ergänzend zeigt die im Projekt durchgeführte Marktabklärung (Request for Information – RFI), dass grundsätzlich geeignete Lösungsansätze am Markt vorhanden sind. Aussagen zu konkreten Ausprägun- gen und Konditionen bleiben der Beschaffung vorbehalten. Die Rückmeldungen im RFI weisen darauf hin, dass insbesondere Migration, Integration und der Übergang aus der heutigen System- und Datenlandschaft für die Planung wesentlich sind und besondere Risikofaktoren darstellen. Dies insbesondere, weil gleichzeitig der laufende Betrieb auf den bisherigen und neuen Systemen durchgehend sicherzustellen ist.
C. Ziele der nächsten Phasen Das Projekt «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» verfolgt das Ziel, das Steuerwesen im Kanton Zürich langfristig wirksam, wirtschaftlich und sicher zu gestalten. Im Zentrum steht eine gemeinsame, zukunftsfähige Grundlage für die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden, damit der Vollzug auch bei steigenden oder sich ändernden Anforderungen stabil und leistungsfähig bleibt. Das Projekt adressiert die in der Initialisierung bestätigten strukturellen Probleme. Es geht nicht um die isolierte Erneuerung einzelner Applikationen, sondern um eine abgestimmte Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und der dazugehörigen digitalen Unterstützung. Kern ist die Konsolidierung historisch gewachsener Mehrfachstrukturen auf eine gemeinsame IT-Grundlage und ein einheitliches, konsistentes Datenfundament. Dadurch können Medienbrüche reduziert, Doppelspurigkeiten abgebaut und digitale Verfahren durchgängiger unterstützt werden. Damit schafft das Projekt die Voraussetzungen, um – Stabilität, Sicherheit und Vertrauen im Vollzug langfristig zu stärken, insbesondere durch die Reduktion von Betriebsrisiken und Abhängigkeiten sowie durch konsistente Erfüllung der Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz, – Komplexität zu reduzieren und Synergien zu ermöglichen, insbesondere durch den Abbau redundanter Strukturen und die Verringerung von Parallelaufwänden, – Transparenz und Steuerbarkeit weiter zu verbessern, insbesondere durch ein konsistenteres Datenfundament und bessere Datenverfügbarkeit, – eine kantonsweit harmonisierte digitale Servicequalität zu unterstützen, damit Steuerpflichtige unabhängig vom Wohnort vergleichbare digitale Zugänge und Verfahren nutzen können, – eine zukunftsgerichtete digitale Arbeitsweise zu ermöglichen, indem durchgängigere digitale Unterstützung und geeignete Automatisierung manuelle Aufwände reduzieren, die Bewältigung des Arbeitsvolumens unterstützen und die Attraktivität als Arbeitgeberin stärken.
Strategisch trägt das Projekt zur Sicherung und Weiterentwicklung einer zentralen staatlichen Kernleistung bei. Es unterstützt die Legislaturziele der Finanzdirektion «Weitere Förderung der digitalen Transformation in der Finanzdirektion, nach innen und nach aussen» (FD 10.3) und «Innerhalb der Finanzdirektion und mit ihren Partnern Synergien durch Zusammenarbeit pflegen und nutzen» (FD 10.2) und ist mit den Leitlinien der kantonalen IKT-Strategie vereinbar, insbesondere in Bezug auf Standardisierung, robuste Betriebsmodelle und koordinierte Weiterentwicklung zentraler digitaler Grundlagen.
D. Weiterführung ab Oktober 2026 und Lösungsansatz Die bisherigen Ergebnisse bestätigen den Handlungsbedarf. Zusätzlich besteht, wie erwähnt, zeitlicher Druck, da wesentliche Teile der heutigen Systemlandschaft sowie IT-Infrastruktur das Ende ihres Lebenszyklus erreichen und gleichzeitig grundlegende Anpassungen aufgrund der Individualbesteuerung anstehen, die ein verzugsloses Vorantreiben des Vorhabens unabdingbar machen. Für die Weiterführung des Projekts ist vorgesehen, dass die Konzeptphase im Oktober 2026 beginnt, vorbehalten der Durchführungsfreigabe durch den Regierungsrat. Ein zeitlicher Abstand zwischen Initialisierung und Konzeptphase ist zu vermeiden, weil dies erfahrungsgemäss zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führt. Grundlagen müssten nachgeführt und Abstimmungen erneut aufgebaut werden, während sich Verfügbarkeiten und Rahmenbedingungen weiter verändern. Ein durchgängiger Übergang in die Konzeptphase ab Oktober 2026 dient deshalb der geordneten Weiterbearbeitung und der Sicherstellung der Steuerbarkeit. Zur Sicherstellung eines wirksamen Starts der Konzeptphase ab Oktober 2026 müssen die projektbedingt erforderlichen personellen Leistungen des Kantons rechtzeitig aufgebaut und finanziert werden. Das Vorhaben erfordert über mehrere Jahre einen erheblichen Mitteleinsatz. Angesichts der Komplexität ist ein ausreichender Einsatz von Schlüsselpersonen für Projektaufgaben vorzusehen. Damit bleiben Führung, fachliche Verantwortung sowie Beurteilung und Abnahmefähigkeit gewährleistet, bei gleichzeitiger Stabilisierung des ordentlichen Vollzugs. Über die gesamte Projektdauer ist deshalb auf eine tragende Mitwirkung des Kantons vorgesehen. Dazu zählen insbesondere die Steuerung und Koordination der Arbeiten auf kantonaler Seite, die Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung sowie die fachliche und technische Bearbeitung zentraler Querschnittsthemen, namentlich Schnittstellen, Migration, Betrieb und Einführung. Die konkrete Ausgestaltung der Projektorganisation sowie die Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen Kanton, Gemeinden und externen Leistungserbringern wird im Projektverlauf schrittweise konkretisiert und bei Bedarf angepasst.
Der Lösungsansatz stützt sich auf einen kombinierten Einsatz interner und externer Fachpersonen. Interne personelle Mittel tragen die inhaltliche Verantwortung und gewährleisten die Entscheid- und Abnahmefähigkeit. Externe personelle Leistungen ergänzen diese Mitwirkung, um Kapazitäten rechtzeitig aufzubauen und bei Bedarf Spezialwissen beizuziehen. Ergänzend werden Entlastungsmassnahmen vorgesehen, um projektbedingte Bindungen von Mitteln in Fachbereichen und IT abzufedern und die Stabilität des laufenden Betriebs während der Projektdauer sicherzustellen. Unabhängig davon, ob das Vorhaben «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» in der vorgesehenen Form weitergeführt wird, ist das KStA aufgrund des Lebenszyklusendes zentraler Komponenten gezwungen, die IT-Infrastruktur zu erneuern. Die Ergebnisse der Konzeptphase sind dafür in grossem Umfang wiederverwendbar. Dadurch entstehen keine verlorenen Aufwände, auch falls die Durchführungsfreigabe für die «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» nicht erteilt wird.
E. Mittelbedarf und Finanzierung 1. Gesetzlich vorgeschriebene Kostentragung Wie in der Ausgangslage erwähnt, übernimmt gemäss § 109c Abs. 4 StG der Kanton die Kosten für die Entwicklung und Einführung der neuen Applikationen in den Gemeinden. Damit sind die Projektkosten für die «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» vollständig vom Kanton zu tragen. Gegenstand des vorliegenden Beschlusses bildet der Mittelbedarf für die Konzeptphase, damit die Arbeiten nach Abschluss der Initialisierungsphase ab Oktober 2026 ohne Unterbruch aufgenommen werden können. Die Aufwände für die weiteren Folgephasen (Realisierung, Einführung und Abschluss) werden im Rahmen des Durchführungsauftrags zusammen mit den dann verfügbaren Entscheidungsgrundlagen ausgewiesen. Der ausgewiesene Mittelbedarf stützt sich auf die bisherigen Ergebnisse der Initialisierungsphase sowie die vorliegende Grobplanung. Die Grobkostenschätzungen weisen zum heutigen Zeitpunkt eine Planungsunsicherheit von rund 20% auf. 2. Erweiterung des Stellenplans Zur Sicherstellung der internen Mitwirkung wird der Stellenplan des KStA für die Konzeptphase befristet erhöht. Die zweijährige Konzeptphase beginnt im Oktober 2026. Die Stellenplanerweiterung soll mit Wirkung ab 1. Januar 2027 vorerst für das Jahr 2027 erfolgen. Die erforderliche interne Mitwirkung im vierten Quartal 2026 wird durch priorisierte Leistungserbringung innerhalb des bestehenden Stellenplans sowie durch ergänzende Massnahmen sichergestellt. Die weitere personelle Abdeckung für den Rest der Konzeptphase im Jahr 2028 sowie die Folgephasen werden im Rahmen des Durchführungsauftrags beurteilt und beantragt. Zum Ausgleich der projektbedingten Bindung der personellen Mittel in den Fachbereichen sowie in der IT ist eine befristete Aufstockung im Umfang von insgesamt rund 36 Stellen vorgesehen. Folgend werden die zusätzlichen Stellen pro Bereich dargestellt: Bereich Privatpersonen Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Steuerkommissär/in (Stv. Teamleiter/in Steuerkommissär/in) 20 2,0 Steuerkommissär/in 19 7,0 Steuerkommissär/in 18
Bereich Unternehmen Stellen Richtposition Klasse VVO 7,0 Steuerkommissär/in 19
Bereich Recht und Gesetzgebung Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in (Juristische/r Mitarbeiter/in) 20
Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden Stellen Richtposition Klasse VVO 8,0 Organisator/in (Business Analyst/in) 20
Bereich Ressourcen Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in (Stv. Leiter/in Rechnungswesen & Controlling) 22 1,0 Abteilungschef/in (Stv. Leiter/in Steuerbezug) 22 Die aufgeführten Funktionen sind im Stellenplan des KStA bereits enthalten. Da es sich um eine ordentliche Stellenaufstockung handelt, ist eine erneute Überprüfung der Einreihung nicht erforderlich. Der Stellenplan des Steueramtes soll vorerst im Umfang von 50% der benötigten und nachstehend aufgeführten Stellen, d. h. im Umfang von 18 Stellen, mit Wirkung ab 1. Januar 2027 wie folgt erweitert werden: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Abteilungschef/in 22 8,0 Informatikspezialist/in mbA 21 8,0 Organisator/in 20 1,0 Steuerkommissär/in 20 9,0 Steuerkommissär/in 19 7,0 Steuerkommissär/in 18
(in Franken, gerundet) 2027 davon 50% Zusätzlicher Personalaufwand 6 180 000 3 090 000 Total Kosten 6 180 000 3 090 000 Somit ist für die nächste Projektphase (Konzept) vorerst ein zusätzlicher Personalaufwand von Fr. 3 090 000 erforderlich. Dieser Betrag wird im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, neu eingestellt. Über eine weitere Erweiterung des Stellenplans ist im Rahmen des Durchführungsauftrags zu entscheiden. Die zusätzlichen personellen Mittel, die nicht für zwingende ordentliche Aufgaben benötigt werden, können nach Abschluss des Projekts für die zusätzlichen Aufgaben eingesetzt werden, die im Rahmen der Einführung der Individualbesteuerung zu erfüllen sind, oder sind im Rahmen der Fluktuation abzubauen. 3. Externe Dienstleistungen Die geschätzten Kosten für externe personelle Leistungen in der Konzeptphase betragen Fr. 35 464 000 (einschliesslich MWSt). Darin enthalten sind auch die Aufwände für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung der externen personellen Leistungen. In den externen personellen Leistungen sind zudem punktuelle Aufwände für die Mitwirkung bestehender Lieferantinnen und Lieferanten enthalten, soweit diese für Abklärungen und Übergänge aus der heutigen Systemlandschaft erforderlich sind. Ebenfalls berücksichtigt sind initiale Arbeiten nach Zuschlagserteilung, um Vorgehen, Lieferobjekte und Rahmenbedingungen mit den ausgewählten Lieferantinnen und Lieferanten so zu präzisieren, dass die Umsetzung anschlussfähig und steuerbar vorbereitet werden kann. Der Umfang dieser Mitwirkung bleibt begrenzt und wird bedarfsgerecht gesteuert. Zusätzlich sind projektbedingte Sachkosten in begrenztem Umfang zu berücksichtigen, etwa für die notwendige Arbeitsplatzausstattung und Zugänge für eingesetzte Projektressourcen. Diese Aufwände sind im Rahmen der vorgesehenen Projektmittel berücksichtigt. Für Unvorhergesehenes sind Reserven von rund 10% eingeplant. (in Mio. Franken, gerundet) 2026 2027 2028 Externe Dienstleistungen 4,10 15,85 12,29 Reserven 10% 0,41 1,58 1,23 Total Kosten (einschliesslich MWSt) *4,51 17,43 13,52 * Die Aufwände für externe Dienstleistungen im Jahr 2026 können unter Vorbehalt der Bewilligung mit den Kreditüberträgen 2025 in das Jahr 2026 aus der Erfolgsrechnung gedeckt werden. Diese Aufwände sind im Budget 2026
nicht berücksichtigt.
Der Gesamtbetrag von Fr. 35 464 000 geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil. Die ab 2027 erforderlichen Mittel sind im KEF 2027–2030 der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, einzustellen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Gemäss dieser Bestimmung gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn sie zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. § 109c Abs. 4 StG wurde vom Kantonsrat einstimmig beschlossen. Aus den Materialien geht hervor, dass der weitere Schritt in der Digitalisierung im Steuerwesen mittels einer gemeinsamen IT einhellig als geboten und erforderlich betrachtet wurde. Die Kann-Formulierung steht im Zusammenhang mit dem letzten Satz von § 109c Abs. 4 StG, wonach der Kanton die Interessen und Bedürfnisse der Gemeindesteuerämter berücksichtigt. Mit klaren Kostentragungsregeln wollte der Kantonsrat sodann eine rasche Umsetzung unterstützen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist das KStA aufgrund des Lebenszyklusendes der Kernapplikationen gezwungen, die IT-Infrastruktur zu erneuern. Mit der Abstimmung zur Individualbesteuerung vom 8. März 2026 hat sich der zeitliche Druck nochmals erhöht, zumal aus wirtschaftlicher Sicht auch weitgehende Automatisierungen erforderlich sind, die in den Altsystemen nicht mehr umsetzbar sind. Auch mit Blick auf die Gemeinden besteht faktisch keine Handlungsfreiheit mehr, da eine Umsetzung der Individualbesteuerung in den – ebenfalls alten – IT-Systemen der 160 Gemeinden in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll wäre. Aufgrund dieser Umstände besteht auch keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit hinsichtlich der Höhe der Ausgabe, des Zeitpunktes ihrer Vornahme oder anderer wesentlicher Umstände im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG. Die beantragten Mittel betreffen ausschliesslich die Konzeptphase. Die Mittelbedarfe für die weiteren Phasen (Realisierung, Einführung und Abschluss) werden im Rahmen des Durchführungsauftrags zusammen mit den dann vorliegenden Entscheidungsgrundlagen ausgewiesen.
Die Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung des Projekts wird dem Regierungsrat als Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen für die Durchführungsfreigabe vorgelegt. Eine Erstellung der Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil dafür der Variantenentscheid als Grundlage für die Beschaffung vorliegen muss und damit die wesentlichen Eckwerte des Vorhabens konkretisiert sind, insbesondere Zielzustand und Umfang der gemeinsamen Lösung, Grundsätze der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie zentrale Annahmen zu Einführung, Migration und Betrieb. Falls keine Durchführungsfreigabe erfolgen würde, bleiben die bis dahin erarbeiteten Grundlagen nutzbar. Dies ergibt sich daraus, dass das KStA aufgrund des Lebenszyklusendes zentraler Komponenten Teile der IT-Infrastruktur unabhängig vom Vorhaben erneuern muss und die erarbeiteten Grundlagen hierfür in grossem Umfang wiederverwendbar sind. Die Beschaffung externer Leistungen wird so ausgestaltet, dass keine Abnahmeverpflichtung entsteht. Zudem ist im KStA in den kommenden Jahren mit einer grösseren Zahl an Pensionierungen und Abgängen zu rechnen und es würden aufgrund der Einführung der Individualbesteuerung zusätzliche Mittel erforderlich, weshalb Rekrutierung, Einarbeitung und Kompetenzaufbau unabhängig vom Vorhaben erforderlich sind.
F. Öffentlichkeit Dieser Beschluss enthält Informationen, die das durchzuführende Vergabeverfahren beeinflussen könnten, weshalb er bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens nicht zu veröffentlichen ist (§ 23 Abs. 2 lit. e Gesetz über die Information und den Datenschutz [LS 170.4]).
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Steueramtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 bis längstens 31. Dezember 2035 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 22 7,0 Informatikspezialist/in mbA 21 4,0 Organisator/in 20 1,0 Steuerkommissär/in 20 5,0 Steuerkommissär/in 19
II. Für das Projekt des Steueramtes «Gemeinsame IT von Kanton und Gemeinden» wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 361/ 2025 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 35 464 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 39 061 456.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli