RRB Nr. 417/2026
Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG, Festlegung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
417. Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG (Festlegung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Flughafen Zürich AG (FZAG) ist Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Zürich. Sie ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 762 OR (SR 220). Der Kanton hält eine Minderheitsbeteiligung von knapp über einem Drittel am Aktienkapital der FZAG, die an der Börse kotiert ist (vgl. auch § 8 Flughafengesetz [LS 748.1]). Zusätzlich räumen die Statuten des Unternehmens gestützt auf § 7 des Flughafengesetzes dem Kanton das Recht ein, mehr als ein Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates zu ernennen. Der Regierungsrat ernennt diese Vertreterinnen und Vertreter des Kantons im Verwaltungsrat und beruft sie ab (§ 18 Flughafengesetz). Im achtköpfigen Verwaltungsrat der FZAG belegt die Staatsvertretung demnach drei Sitze, einer davon ist derjenige des Regierungsratsmitglieds, das für das Flughafendossier verantwortlich ist. Die Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien vom 29. Januar 2014, RRB Nr. 122/2014, mit Änderungen vom 3. Juli 2019, RRB Nr. 668/2019) sehen vor, dass die bedeutenden Beteiligungen des Kantons über Eigentümerstrategien verfügen und diese mindestens alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls nachgeführt werden. Bei der Beteiligung an der FZAG handelt es sich um eine solche bedeutende Beteiligung. Gestützt auf § 95 Abs. 4 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (LS 171.1) unterstehen Eigentümerstrategien für die bedeutenden Beteiligungen der Genehmigung des Kantonsrates. Die Eigentümerstrategie definiert die Erwartungen des Kantons an die FZAG, gibt der Staatsvertretung im Verwaltungsrat einen Handlungsrahmen und bildet die Grundlage für die Rechenschaftsablegung gegenüber den für die Aufsicht zuständigen Stellen. Gemäss PCG-Richtlinien sind in der Eigentümerstrategie die strategischen Ziele aus Gewährleister- und Eignersicht festzulegen. Bei der Festlegung der strategischen Vorgaben berücksichtigt der Kanton die unternehmerische Handlungsfreiheit der FZAG und anerkennt die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik.
Mit Beschluss Nr. 802/2008 legte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der FZAG erstmals fest. Eine Überprüfung und Nachführung der Eigentümerstrategie erfolgte 2015 (RRB Nr. 1003/2015) und erneut 2023 (RRB Nr. 924/2023). Letztere wurde mit RRB Nr. 230/2025 zurückgezogen, nachdem sich in den Beratungen der Sach- und Aufsichtskommissionen des Kantonsrates sowie in der zeitgleich laufenden Aufsichtsprüfung der Finanzkontrolle verschiedentlich Optimierungsbedarf gezeigt hat. Die Eigentümerstrategie sollte dementsprechend neu konzipiert werden, um die strategischen Ziele bzw. die Interessen des Kantons zu schärfen und zu operationalisieren. Dadurch wird eine systematische Überprüfung der Zielerreichung sowie eine adressatengerechte und nachvollziehbare Berichterstattung möglich. Die neue Eigentümerstrategie erfüllt diese Vorgabe, indem jedes strategische Ziel aus der Perspektive des Kantons als Gewährleister oder als Eigner hergeleitet und mit individuellen Messgrössen und Zielwerten verknüpft wird. Die Volkswirtschaftsdirektion hat, wie in RRB Nr. 230/2025 vorgesehen, die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt und die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Kantonsrates in den Prozess der Erarbeitung der neuen Eigentümerstrategie einbezogen. Parallel zur Überarbeitung der Eigentümerstrategie wurde auch das Beteiligungscontrolling neu ausgerichtet und dessen Ausgestaltung mit der Einführung des Governance-Konzepts zur FZAG mit RRB Nr. 419/2026 festgelegt.
2. Zu den strategischen Zielen im Einzelnen
2.1 Gewährleistersicht Die strategischen Ziele aus Gewährleistersicht leiten sich aus dem Flughafengesetz ab. § 1 des Flughafengesetzes hält dazu folgenden Grundsatz fest: «Der Staat fördert den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen. Er berücksichtigt dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs.»
2.1.1 Aviatische Erreichbarkeit In einer globalisierten Welt bestimmt die Erreichbarkeit eines Standortes wesentlich, in welchem Umfang eine Region am wirtschaftlichen Wachstumsprozess teilhaben kann. Der Flughafen Zürich ist die grösste Luftverkehrsdrehscheibe der Schweiz. Für die internationale Erreichbarkeit des Kantons Zürich und der Schweiz ist er darum eine Schlüssel- infrastruktur. Die FZAG setzt sich aktiv dafür ein, die bestehenden Direktverbindungen zu erhalten und neue Verbindungen zu schaffen, indem sie Potenziale ermittelt und darüber mit den Fluggesellschaften einen engen Austausch pflegt. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass sich die FZAG dafür einsetzen soll, dass die aviatische Erreichbarkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen mit Luftfahrtdrehkreuzen mindestens gehalten wird.
2.1.2 Qualität der Flughafeninfrastruktur Eine hohe Qualität der Flughafeninfrastruktur ist nicht nur zentral für ein gutes Reiseerlebnis, sondern auch ein entscheidender Faktor, damit das Drehkreuz im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Nur durch den Betrieb eines Drehkreuzes am Flughafen Zürich kann die Anbindung der Schweiz an internationale Zentren und Märkte gewährleistet werden. Die FZAG hat für den Flughafen Zürich eine Reihe von Auszeichnungen erhalten. So belegt der Flughafen Zürich seit 2018 den ersten Rang beim Airport Service Quality Award des internationalen Dachverbands Airports Council International in der Kategorie europäische Flughafen mit 25 Mio. bis 40 Mio. Passagieren. Bei den Word Travel Awards liegt der Flughafen Zürich ebenfalls auf dem ersten Rang der Flughäfen in Europa. Und beim Skytrax Award nahm er 2025 den vierten Rang in Europa und den zehnten Rang weltweit ein. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG die Flughafeninfrastruktur so betreiben und entwickeln soll, dass sich der Flughafen Zürich als einer der qualitativ besten Flughäfen in Europa positioniert.
2.1.3 Landseitige Erreichbarkeit Mit täglich rund 450 Bahn-, 400 Tram- und 700 Busverbindungen ist der Flughafen Zürich einer der am besten erschlossenen Orte der Schweiz. Als eine der bedeutendsten landseitigen Verkehrsdrehscheiben des Kantons Zürich ist der Flughafen aus Gesamtverkehrssicht zentral und vervollständigt gleichzeitig die aviatische Erreichbarkeit. Eine gute Einbettung der landseitigen Mobilität in das kantonale Gesamtverkehrskonzept ist dabei unumgänglich. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG ihren Teil dazu beitragen soll, dass am Flughafen Zürich die Modal-Split-Ziele der landseitigen Erreichbarkeit erreicht werden, wie sie im kantonalen Gesamtverkehrskonzept definiert sind.
2.1.4 Gebührenreglement Pro Landung und Start kommen unterschiedlich hohe Gebührenansätze zum Tragen, die sich aus der jeweiligen Lärmklasse des Flugzeugtyps ableiten. Damit soll für Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, um mit möglichst lärmgünstigen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Die FZAG hat Ende 2024 einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die Anpassung wurde vom Bund rechtskräftig verfügt und tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Wirksamkeit der angepassten Lärmgebühren wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG im Rahmen des Gebührenreglements und weiterer, geeigneter Massnahmen sicherstellen soll, dass möglichst lärmgünstige Flugzeugtypen am Flughafen Zürich starten und landen.
2.1.5 Flugbewegungen nach 23.00 Uhr Die FZAG ist verpflichtet, den Flugbetrieb zu den vorgegebenen Betriebszeiten von 6.00 bis 23.00 Uhr aufrechtzuerhalten. Zudem ist die Zeit von 23.00 bis 23.30 Uhr für den Verspätungsabbau bewilligungsfrei, die Zahl der Flüge zu dieser sensiblen Tageszeit soll aber so gering wie möglich sein. Nachdem die Zahl der Flüge zwischen 23.00 und 23.30 Uhr nach der Covid-19-Pandemie erst steil angestiegen war, ist sie 2024 und 2025 wieder gesunken. Trotzdem ist die Zahl der Flüge nach 23.00 Uhr weiterhin zu hoch. Die FZAG und ihre Flughafenpartner arbeiten an der Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen. Für eine langfristige Verbesserung der Pünktlichkeit bedarf es neben betrieblichen Verbesserungen auch Anpassungen an der Flughafeninfrastruktur. Dazu zählt beispielsweise die Verlängerung der Pisten 28 und 32. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen soll, damit am Flughafen Zürich die Flugbewegungen in der Zeit nach 23.00 Uhr sukzessive verringert werden.
2.1.6 Safety und Security Grundsätzlich ist es Sache des Bundes, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen. Der Kanton kann sich jedoch unter anderem durch die Staatsvertretung im Verwaltungsrat immer wieder davon überzeugen, dass die FZAG der Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Gestützt auf § 5 des Flughafengesetzes hält er in Bezug auf die Security daran fest, dass polizeiliche Aufgaben – namentlich hoheitliche Sicherheitsaufgaben – durch die Kantonspolizei ausgeübt werden. Im Frühjahr 2013 veröffentlichte das BAZL einen Bericht zur aviatischen Sicherheit (Safety) mit dem Ziel, die komplexen Betriebsabläufe zu vereinfachen und systemische Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Flughafen Zürich sicher ist. Zur Komplexität des Systems würden aber unter anderem die verschiedenen Betriebskonzepte und die sich kreuzenden Pisten beitragen. Verschiedene Massnahmen sollen diese Komplexität verringern und damit die Sicherheitsmarge vergrössern. Dazu zählt auch die Verlängerung der Pisten 28 und 32. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG in Bezug auf Safety und Security einen sicheren Betrieb am Flughafen Zürich auf hohem internationalem Standard gewährleisten soll.
2.2 Eignersicht Die strategischen Ziele aus Eignersicht betreffen die Beteiligung in ihrer Eigenschaft als Unternehmen und sichern die Interessen des Kantons an der Unternehmensentwicklung. Die Grundlage für die Beteiligung an der FZAG bildet der Entscheid der Zürcher Stimmberechtigten über die Verselbstständigung des Flughafens Zürich vom 28. November 1999.
2.2.1 Stabilität und Eigenwirtschaftlichkeit Auch während der Covid-19-Pandemie war die FZAG in der Lage, alle Herausforderungen aus eigener Kraft zu meistern. Mit Ausnahme des Instruments der Kurzarbeit musste keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dies zeugt von einer umsichtigen Geschäftstätigkeit, die sich ausbezahlt hat und weiterverfolgt werden soll. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG eine stabile und eigenwirtschaftliche Geschäftstätigkeit sicherstellen soll. Ob die Geschäftstätigkeit der FZAG stabil und eigenwirtschaftlich ist, wird nicht anhand einer einzelnen Finanzkennzahl, sondern mithilfe mehrerer Finanzkennzahlen beurteilt. Die Ausgestaltung des Gesamturteils wird im Rahmen des Strategiecontrollings konkretisiert.
2.2.2 Rendite und Dividende Die Rendite auf das aviatische Geschäft ist bundesgesetzlich vorgegeben (Art. 39 Abs. 1 Bundesgesetz über die Luftfahrt [SR 748.0]). Anders verhält es sich mit dem nichtaviatischen Geschäft der FZAG, also dem Kommerz-, Immobilien- und Auslandgeschäft. Dieses wird direkt am Markt erbracht und muss sich dort behaupten können. Um dies zu beurteilen, bedarf es eines systematischen Leistungsvergleichs der Betei- ligung mit vergleichbaren börsenkotierten Flughafenbetreibern. Im Vergleich zu einem statischen Renditeziel kann dadurch die Entwicklungen der Branche mitberücksichtigt werden, was die Beurteilung des Erfüllungsgrads der strategischen Ziele auf eine breite Grundlage stützt. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG mit ihrem nichtaviatischen Geschäft eine angemessene Rendite erwirtschaften und daraus dem Kanton eine Dividende für seine Beteiligung an ihr auszahlen soll, die ihn für das eingesetzte Kapital und die damit verbundenen Risiken angemessen entschädigt.
2.2.3 Internationales Geschäft Neben dem Inlandgeschäft am interkontinentalen Flughafen in Zürich nimmt die FZAG auch Betreiberaufgaben und Beteiligungen an ausländischen Flughäfen wahr und hat diesen Bereich in den letzten zehn Jahren ausgebaut. Zu ihrem Portfolio gehören Flughäfen in Brasilien, Chile, Curaçao, Indien und Kolumbien. Von den Gesamterträgen des Geschäftsjahres 2025 stammen 1236 Mio. Franken (91%) aus dem Inlandgeschäft und die restlichen 125 Mio. Franken aus dem internationalen Geschäft. Die FZAG erwartet bei den Erträgen aus dem Auslandgeschäft künftig eine stärkere Entwicklung als bei den Erträgen am Standort Zürich, das heisst, deren Anteil am Gesamtertrag soll zunehmen. Dies insbesondere aufgrund des neuen Flughafens in Noida, Indien, sowie der allgemeinen Wachstumsdynamik der Länder, in denen das Unternehmen investiert. Für den Kanton Zürich hat in jeder Hinsicht aber der Flughafen Zürich Priorität. Das Auslandgeschäft bringt neue Chancen für die FZAG. Zu nennen sind insbesondere die Stabilisierung des Gesamtgeschäfts durch die Diversifikation auf verschiedene Geschäftsbereiche sowie eine Stärkung der Expertise und der Attraktivität der FZAG als Arbeitgeberin. Auch aus finanzieller Sicht bietet das Auslandgeschäft Potenzial, da die Rendite daraus zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beiträgt. Das Auslandgeschäft leistet somit auch einen Beitrag, um einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen Flughafen Zürich zu betreiben. Auf Stufe der einzelnen Beteiligungen ist die internationale Geschäftstätigkeit im Vergleich mit dem Betrieb des Flughafens Zürich mit zusätzlichen Risiken verbunden, insbesondere in Bezug auf die Reputation und Rendite. Diese Risikoüberlegungen fliessen ins Risiko-Management-System der FZAG ein. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG ihr internationales Geschäft so betreiben soll, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Namentlich darf das internationale
Geschäft die Investitionsfähigkeit der FZAG am Flughafen Zürich nicht negativ beeinflussen, und verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen müssen mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.
2.2.4 Flughafen Zürich AG als Arbeitgeberin Rund 2700 Angestellte in über 70 verschiedenen Berufen bestimmen mit ihrer täglichen Arbeit die Qualität der Dienstleistungen und die Zielerreichung der FZAG. Das Unternehmen trägt dabei nicht nur eine grosse Verantwortung gegenüber ihren eigenen Mitarbeitenden, sondern beeinflusst mit ihrem Verhalten auch die Arbeitsbedingungen der Angestellten bei den Flughafenpartnern. Zudem leistet die FZAG durch unterschiedliche Lehrstellen-, Praktikums- und Trainee-Angebote einen Beitrag zur professionellen Berufsbildung und fördert durch ihr Weiterbildungsangebot die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG eine attraktive Arbeitgeberin sein soll. Sie soll zeitgemässe, konkurrenzfähige Ausbildungsstellen anbieten und einen massgeblichen Beitrag an die Aus- und Weiterbildung in ihrem Tätigkeitsbereich leisten.
2.2.5 Unternehmerische Verantwortung Die FZAG richtet ihre Geschäftstätigkeit nach dem Grundsatz aus, dass der Erhalt und die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts nur in Verbindung mit einer nachhaltigen Unternehmensführung gelingen. Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie die langfristige Ausrichtung der Geschäftstätigkeit sowie ein hoher Anspruch an die unternehmerische, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung zentral verankert. Aus Kantonssicht soll die FZAG insbesondere ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Beeinträchtigung von Bevölkerung und Umwelt zu begrenzen und zu verringern sowie die Anliegen ihrer Stakeholder zu berücksichtigen. Die FZAG orientiert sich für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit an den zehn Prinzipien des UN Global Compact, dessen Unterzeichnerin sie seit 2021 ist. Damit verpflichtet sie sich, dessen Vorgaben zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung unternehmensweit einzuhalten. Zentrales Dokument, um die Einhaltung der Prinzipien innerhalb des Unternehmens sicherzustellen, ist der Verhaltenskodex, der auch für alle Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung bindend ist. Zusätzlich verfügt die FZAG über einen Verhaltenskodex für ihre Geschäftspartner (sogenannter Business Partner Code of Conduct), der Anforderungen und Erwartungen bezüglich des Umgangs mit Mensch und Umwelt, der Korruptionsprävention sowie Wettbewerb und Informa- tionen umfasst. Dieses Rahmenwerk gilt es weiterzuführen und auf transparente Weise dazu Rechenschaft abzulegen. Denn einer transparenten und vollständigen Unternehmenskommunikation kommt insbesondere in Bezug zur FZAG eine grosse Bedeutung zu, da sie sich immer auch an die Bevölkerung um den Flughafen richtet. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG und alle Gesellschaften, an denen die FZAG mehrheitlich beteiligt ist, über Verhaltensrichtlinien verfügen sollen, die auf anerkannten Standards betreffend Umwelt, Soziales und Corporate Governance beruhen. Auch die Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der FZAG soll auf einem anerkannten Standard beruhen.
2.2.6 Wahrnehmung in der Bevölkerung Der Flughafen Zürich ist eng mit der Region verknüpft. Wie die FZAG ihre unternehmerische Verantwortung wahrnimmt, ist von zentraler Bedeutung für den Rückhalt des Flughafens Zürich in der Bevölkerung. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG alle vier Jahre den Grad der Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich messen soll, wie sie als Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrnimmt, und daraus die notwendigen Massnahmen ableitet.
2.2.7 Reduktion von Treibhausgasemissionen Der Klimaschutz am Flughafen wird von vielen Akteuren beeinflusst, dazu werden die Treibhausgasquellen den verschiedenen Einflusssphären, den sogenannten «Scopes», zugeordnet. Der Scope 1 mit den unternehmenseigenen Quellen, umfasst am Standort Zürich im Wesentlichen die Wärmeversorgung, die eigene Stromproduktion und die Fahrzeugflotte. Beim Scope 2 handelt es sich um Emissionen, die bei der Produktion der eingekauften Energie entstehen. Scope 3 umfasst schliesslich alle übrigen Emissionsquellen am Flughafen (z. B. die Abfertigung der Flugzeuge einschliesslich des Fluges an die Zieldestination) sowie Quellen aus vor- und nachgelagerten Prozessen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Zubringerverkehr, der Energieproduktion oder dem Einkauf von Gütern. Scope 1 und 2 Die langfristige Klimastrategie des Kantons Zürich, die der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 128/2022 festgesetzt hat, hält fest, dass die Eigentümerstrategien der kantonalen Beteiligungen bezüglich der strategischen Ziele und Vorgaben zu überprüfen und mit allfälligen Vorgaben im Sinne der langfristigen Klimastrategie zu ergänzen sind. Die FZAG strebt an, ihre eigenen Treibhausgasemissionen bis 2040 auf
Netto-Null zu senken, und entspricht somit der zeitlichen Zielvorgabe der langfristigen Klimastrategie des Kantons. Dieses Ziel gilt es weiterzuverfolgen. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG sich bezüglich Netto-Null Treibhausgasemissionen im eigenen Unternehmen (einschliesslich ihrer Mehrheitsbeteiligungen) an der zeitlichen Zielvorgabe der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich orientieren soll. Scope 3 Der Klimawandel ist eine gesellschaftliche Herausforderung und somit eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Ziele der langfristigen Klimastrategie können nur durch ein gemeinsames Vorgehen erreicht werden. Dazu fordert die FZAG beispielsweise in ihrem Verhaltenskodex für ihre Geschäftspartnerinnen und -partner einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. In Zusammenarbeit mit ihren Flughafenpartnerinnen und -partnern arbeitet die FZAG zudem an der Senkung der Treibhausgasemissionen in Scope 3, z. B. durch die stationäre Flugzeugenergieversorgung auf den Standplätzen oder das Engagement für den Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen. Gestützt darauf legt der Kanton Zürich als strategisches Ziel fest, dass die FZAG ihre Partnerinnen und Partner aktiv dazu anhalten und sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei unterstützen soll, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Dadurch sollen an allen Flughäfen der FZAG, an der sie Mehrheitsbeteiligungen hält, alle Treibhausgasemissionen, einschliesslich derjenigen der Flüge, reduziert werden.
3. Governance Die Vorgaben hinsichtlich der kantonalen Vertretung in den Organen der FZAG sowie bezüglich Beteiligungscontrolling und Führungsunterstützung leiten sich aus dem Governance-Konzept zur FZAG ab, das der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 419/2026 festgesetzt hat.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG wird festgelegt.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat jährlich über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli