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Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 490/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 6 mai 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-490-2026/de/justizvollzugsanstalt-poschwies-ersatz-der-leuchten-und-leuchtmittel-gebundene-ausgabe

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 490/2026

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026

490. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz der Leuchten

Erwägungen

und Leuchtmittel (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt Pöschwies (JVA Pöschwies) wurde 1995 eröffnet und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahr 1901. Mit 399 Haftplätzen für straffällige Männer ist die Anlage die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. Zurzeit verfügt die Anstalt über rund 300 Personalstellen. In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Freiheitsstrafe, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt worden sind. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt rund drei Jahre. Die Beleuchtung der über 30-jährigen JVA Pöschwies hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und muss auch aus regulatorischen Gründen ersetzt und an den Stand der Technik angepasst werden. Das Bundesrecht sieht mit der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) ein stufenweises Auslaufen energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät vor. Seit 2023 ist der Import dieser Leuchtmittel verboten, seit 2025 auch der Verkauf. Die Verfügbarkeit der auslaufenden Leuchtmittel ist bereits stark eingeschränkt. Mit der Instandsetzung der Beleuchtung kann daher nicht bis zur Gesamtinstandsetzung im Rahmen des Projekts JVA+ gewartet werden. Im Rahmen einer Vorstudie wurde der Zustand der Leuchten und Leuchtmittel, einschliesslich Verkabelung in sämtlichen Gebäuden der JVA Pöschwies erfasst. Gestützt darauf wurde ein Massnahmenplan für den Austausch der Leuchten bzw. Leuchtmittel erstellt. Ziel ist eine bedarfsgerechte Steuerung der Beleuchtung, um den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Gebäude, die noch erstellt werden oder erst kürzlich instand gesetzt wurden und bei denen die Beleuchtung bereits auf LED umgestellt wurde (Personalrestaurant, Lagerhalle und Sicherheitszentrale), sind nicht Bestandteil dieses Vorhabens. Hingegen sollen sämtliche Leuchten der restlichen Gebäude innerhalb der Mauer (Büros, Lager, Gewerberäume, Zellen, alle allgemeinen Räume, Verbindungs- und Versorgungsgänge), der Mauern, der Fassaden, des äusseren Perimeters und der Arkaden sowie des Hauses Lägern wie auch der Aussenparkplätze ersetzt werden.

Projekt

Massnahmen an den Elektroanlagen, an Beleuchtung und Steuerung Die Unterverteilung ist in allen Gebäuden anzupassen. Für sämtliche Lichtgruppen müssen neue Zuleitungen verlegt werden. Damit kann die Regulierung der Lichtstärke neu zentral erfolgen. Alle Stromkreise sind mit kombinierten Fehlerstrom-Leitungsschutzschaltern zu schützen, um heutigen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Die Leuchten im Aussenbereich wie beispielsweise Kandelaber oder Strahler müssen neu erschlossen werden. Der ursprünglich geplante Ansatz, nur die Leuchtmittel in den bestehenden Leuchten nachzurüsten, kann aus technischen Gründen nicht verfolgt werden. Es müssen alle rund 8800 Leuchten ersetzt werden. Die für die JVA Pöschwies typischen Aufbau-, Hänge- und Kandelaberleuchten sollen optisch unverändert ersetzt werden. Zudem wird die Steuerung angepasst, mit zusätzlichen Präsenzmeldern und Lichtsensoren ergänzt und sie erfolgt wo möglich und sinnvoll voll- oder halbautomatisch. So beispielsweise in den Aufenthaltsräumen, den Verbindungsgängen, den Büros oder für die Arealbeleuchtung. Die Zellen oder Werkstätten bleiben lokal gesteuert. Die zugehörigen Schalter- und Steckdosenkombinationen müssen ebenfalls ersetzt werden, um den heutigen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Wirtschaftlichkeit des gewählten Vorgehens Allein durch die Umstellung auf LED-Leuchten kann der Energiebedarf gegenüber dem heutigen Zustand um rund 50% reduziert werden. Durch eine Steuerung mithilfe von Präsenzmeldern und Lichtsensoren wird eine zusätzliche Reduktion um rund 20% erwartet. Weitere Einsparungen ergeben sich durch eine geringere Ausfallrate und damit einen geringeren Bedarf an Unterhalt und Ersatzmaterial. Die Lebensdauer der LED-Leuchtmittel beträgt über 20 Jahre. Bei optimaler Planung und Nutzung können der Stromverbrauch um bis zu 75% reduziert und die Stromkosten entsprechend substanziell gesenkt werden. Im Verlaufe der weiteren Projektplanung werden weitere Sparpotenziale innerhalb der geltenden Vorgaben ermittelt und umgesetzt.

Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 13. Dezember 2024 auf Fr. 9 825 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2024, 1197,2 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 2 Gebäude 6 715 000 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 5 Baunebenkosten 2 110 000 6 Reserve 1 000 000 9 Ausstattung Total (einschliesslich MWSt) 9 825 000 Bei den Kosten für den Leuchtenersatz handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da das Vorhaben zur zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz notwendig ist (vgl. bundesrechtliche Vorgaben gemäss EnEV). Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 9 825 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss Budget/KEF) (in Franken) 2025 2026 2027 2028 Total Leistungsgruppe Nr. 8750 200 000 150 000 5 000 000 5 000 000 10 350 000 Die Kapitalfolgekosten betragen Fr. 528 094. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75%. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 80 Hochbauten Rohbau 2 40 Hochbauten Ausbau 20 Hochbauten Installationen 9 825 000 100 20 491 250 36 844 528 094 Hochbauten Ausstattung 10 Total 9 825 000 100 491 250 36 844 528 094

In den Gesamtkosten von Fr. 9 825 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 7. Februar 2024 bewilligten Kosten für die Projektierung von Fr. 390 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen keine betrieblichen oder personellen Folgekosten an. Das Bundesamt für Justiz wird sich nach Abschluss des Vorhabens mit einem Subventionsanteil, der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, an den Gesamtkosten beteiligen.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 825 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 7. Februar 2024 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 390 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli