RRB Nr. 560/2026
Strassen, Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, hindernisfreie Bushaltestellen, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026
560. Strassen (Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, hindernisfreie Bushaltestellen,
Erwägungen
Vergabeerhöhung) Mit Beschluss Nr. 453/2018 bewilligte der Regierungsrat für die Instandsetzung der 710 Binz-/Zollikonstrasse in den Gemeinden Zollikon und Maur eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 445 000. Mit Beschluss vom 29. März 2021 (Vorlage 5455a) bewilligte der Kantonsrat für die Radweglückenschliessung und den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen zwischen Zollikerberg und Binz entlang der 710 Binz-/Zollikonstrasse einen Objektkredit von Fr. 5 305 000. Mit Beschluss Nr. 1495/2022 setzte der Regierungsrat das Projekt (84S-80490) für die Radweglückenschliessung und die Fahrbahninstandsetzung fest. Mit Beschluss Nr. 878/2024 setzte der Regierungsrat das Projekt (84S-82109) für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen Zollikerberg, Station/Quartiertreff, Sennhof und Gassacher an der 710 Binz-/Zollikonstrasse in den Gemeinden Zollikon und Maur fest und bewilligte dafür eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 475 000. Die Realisierung der beiden Projekte erfolgt gleichzeitig. Die Bauarbeiten wurden mit RRB Nr. 879/2024 in einem offenen Verfahrens für Fr. 4 827 430.61 an die Cellere AG, Bassersdorf, mit dem Hinweis, dass sich die Vergabesumme für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 550 000 erhöhen kann, vergeben. Während der Ausführung des Projekts zeigte sich, dass zusätzliche Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 950 676.84 notwendig werden. Diese Mehrkosten ergeben sich einerseits aus der allgemeinen Teuerung, die zu Preissteigerungen bei Materialien, Transporten und Bauleistungen führte und zusätzliche Kosten von geschätzt Fr. 685 000 verursacht. Anderseits traten im Zuge der Bauarbeiten erheblich mehr und neue Altlasten auf, deren fachgerechte Entsorgung zwingend erforderlich war. Dabei handelt es sich um mehr PAK-haltigen Belag und Oberboden der Deponietypen A, B und E, als aufgrund der Vorabklärungen erwartet wurde, sowie um verschmutzten Aushub, der als Sonderabfall entsorgt werden muss und bei den stichprobenartigen Voruntersuchungen nicht festgestellt worden war. Die daraus resultierenden Mehrkosten belaufen sich auf Fr. 320 000. Im Weiteren hat sich der Zustand verschiedener bestehender Anlagen seit der Ausarbeitung des Bauprojekts infolge der langen Zeitdauer deutlich verschlechtert, was umfangreiche zusätzliche Instandstellungsarbeiten erforderlich macht. Diese Instandstellungen
betreffen Strassenflächen und Randabschlüsse im Ortsteil Binz, Gehwegflächen und Randabschlüsse im Bereich Sennhof bis Zollikerberg in den Ortsteilen Zollikerberg und Binz und den Ersatz von Entwässerungsleitungen im Ortsteil Zollikerberg. Die Kosten dieser zusätzlichen Arbeiten betragen Fr. 520 000. Die freigegebenen Nachträge 1–4 über insgesamt Fr. 425 676.85 bewegten sich innerhalb der ursprünglichen Vergabesumme. Für die darüber hinausgehenden Arbeiten ist eine Erhöhung der Vergabesumme erforderlich, um die vollständige Freigabe der notwendigen Zusatzleistungen sicherzustellen. Die Vertragssumme von Fr. 4 827 430.61 ist um Fr. 1 950 676.84 auf Fr. 6 778 107.45 zu erhöhen. Für Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführten Arbeiten von rund Fr. 2 100 000 kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 314 892.55) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 7 093 000. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 453/ 2018, den Objektkredit gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 29. März 2021 (Vorlage 5455a) und die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 878/2024 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Projekte Nrn. 84S-80490 und 84S-82109, Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, aufzunehmen. Dabei sind pauschal Fr. 955 000 dem Projekt Nr. 84S-82109, Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen, zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die Cellere AG, Bassersdorf, gemäss RRB Nr. 879/2024 für die Radweglückenschliessung, die Fahrbahninstandsetzung und den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen in den Gemeinden Zollikon und Maur wird von Fr. 4 827 430.61 auf Fr. 6 778 107.45 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 7 093 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli