Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Ostschweizer-Kantone im Bereich Künstliche Intelligenz, Zustimmung, Beitritt

RRB Nr. 581/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 27 mai 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-581-2026/de/verwaltungsvereinbarung-zur-zusammenarbeit-der-ostschweizer-kantone-im-bereich-kunstliche-intelligenz-zustimmung-beitritt

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 581/2026

Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Ostschweizer-Kantone im Bereich Künstliche Intelligenz, Zustimmung, Beitritt

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026

581. Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit

Erwägungen

der Ostschweizer-Kantone im Bereich Künstliche Intelligenz, Zustimmung, Beitritt Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau soll die Koordination und Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone bei der Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung geregelt werden. Der Erarbeitung der Verwaltungsvereinbarung ging eine Studie der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, St. Gallen und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein voraus, in der das Potenzial für die Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung als gross eingeschätzt wurde. Die Verwaltungsvereinbarung bezweckt insbesondere: – den systematischen Austausch von Wissen und Erfahrungen; – die Koordination bei der Einführung von KI-Lösungen; – die gemeinsame Entwicklung von Standards und Richtlinien (z. B. Nutzungsrichtlinien); – die Nutzung von Synergien und Kosteneinsparungen; – die Stärkung der digitalen Souveränität der Ostschweizer Kantone; – die Erleichterung der Initiierung und Durchführung gemeinsamer Projekte im Bereich KI. Die Mitglieder der regionalen Fachdirektorenkonferenz Digitale Verwaltung Ostschweiz haben an ihrer Sitzung vom 5. März 2026 die Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone im Bereich Künstliche Intelligenz zwischen den Kantonen bereinigt und verabschiedet. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von KI für die Verwaltungsmodernisierung und die Erbringung staatlicher Dienstleistungen sollen mit der Verwaltungsvereinbarung im Bereich der KI Synergien geschaffen, gemeinsame Standards entwickelt und die Chancen der KI-Technologie effizient genutzt werden. Die assoziierten Mitglieder der Ostschweizer Regierungskonferenz, der Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein, können der Verwaltungsvereinbarung als assoziierte Mitglieder beitreten (Art. 12 Verwaltungsvereinbarung). Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsführung der Koordinationsgruppe.

Jeder Kanton trägt die Kosten für die Mitwirkung seiner Vertreterinnen und Vertreter in der Koordinationsgruppe der Verwaltungsvereinbarung selbst. Die Kosten für gemeinsame Projekte, Veranstaltungen oder Beschaffungen werden von den jeweils beteiligten Kantonen zu 25% als Sockelaufwand zu gleichen Teilen und zu 75% im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl übernommen. Dabei werden immer sowohl die einmaligen (Erstellungs-)Kosten als auch die wiederkehrenden Kosten für Wartung, Support, Betrieb, Lizenzen, Weiterentwicklung usw. berücksichtigt und geteilt. Die Geschäftsführungskosten trägt der Kanton St. Gallen im Rahmen seiner Funktion als Standortkanton der Geschäftsstelle der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung fällt in die ausschliessliche Kompetenz des Regierungsrates (§ 7 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1], § 20 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.11]).

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau) im Bereich Künstliche Intelligenz wird zugestimmt.

II. Die Staatsschreiberin wird ermächtigt, den Beitritt des Kantons Zürich zur Verwaltungsvereinbarung schriftlich zu erklären.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli