RRB Nr. 587/2020
Strassen, Stadt Winterthur, Wiesenhof-/Wässerwiesenstrasse RVS 31038, Projektgenehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2020
587. Strassen (Winterthur, Wieshof-/Wässerwiesenstrasse RVS 31038)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 9. April 2020 das Projekt für die Neugestaltung des Knotens Wieshof-/Wässerwiesenstrasse in Winterthur (Projekt Nr. 11 430) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Wieshof- und die Wässerwiesenstrasse (regionale Verbindungsstrassen Nr. 31038) gelten als überkommunale Strassen im Sinne von § 43 StrG. Auf ihnen verlaufen regionale Velorouten. Diese Radrouten gelten als überkommunale Verbindungen im Sinne von § 43 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Ab dem Knoten Wässerwiesenstrasse ist der stadteinwärts führende Abschnitt der Wieshofstrasse kommunal klassiert. Ausgelöst durch die BVK Arealüberbauung an der Wässerwiesenstrasse sieht das Projekt vor, die bestehende Kanalisation umzulegen, um das betroffene Grundstück an die städtischen Werkleitungen anzuschliessen. Da der sich im Projektperimeter befindende Knoten Wässerwiesen-/ Wieshofstrasse sanierungsbedürftig ist, soll er im Anschluss an die Werkleitungsarbeiten erneuert werden. Entlang der Wieshofstrasse sollen beidseitig Radstreifen markiert und auf der nördlichen Seite ein neuer Gehweg erstellt werden. Im Knotenbereich soll die Hauptbeziehung von der Wässerwiesen- in die Wieshofstrasse (überkommunale Verbindung) neu als vortrittsberechtigt ausgebildet werden. Der kommunal klassierte Abschnitt der Wieshofstrasse wird mittels Trottoirüberfahrt an die Wässerwiesenstrasse angeschlossen. Entlang der Wässerwiesenstrasse, im Abschnitt Wieshofstrasse bis Eulachbrücke, soll der gesamte Oberbau saniert werden. Der Baubeginn ist für den Herbst 2020 geplant. Das Amt für Verkehr hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 6. Oktober 2017 Stellung genommen und keine Bemerkungen angebracht. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit der neuen Vortrittsregelung entsteht ein Vorteil für den motorisierten Individualverkehr. Die neu nicht überholbaren Bushaltestellen mit sechs Bussen pro Stunde und bei 250–300 Fahrzeugen pro Stunde stellen ebenfalls keinen leistungsmindernden Faktor dar. Das Projekt entspricht somit den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101).
Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG vom 14. September bis 15. Oktober 2018 wurde das Auflageverfahren nach § 16 StrG ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 11. Oktober bis 11. November 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die später zurückgezogen wurde. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 20. 191-1 vom 18. März 2020 wurden das Projekt festgesetzt und die Ausgaben bewilligt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Knotens Wieshof-/Wässerwiesenstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 2 900 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 2 600 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Neugestaltung des Knotens Wieshof-/Wässerwiesenstrasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Tiefbauamt, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli