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Motion David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende betreffend Versiegelung der Böden reduzieren, Stellungnahme

RRB Nr. 607/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 3 juin 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-607-2026/de/motion-david-galeuchet-bulach-und-mitunterzeichnende-betreffend-versiegelung-der-boden-reduzieren-stellungnahme

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 607/2026

Motion David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende betreffend Versiegelung der Böden reduzieren, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 88/2026

Sitzung vom 3. Juni 2026

607. Motion (Versiegelung der Böden reduzieren)

Erwägungen

Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende haben am 9. März 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen zu schaffen und einen zeitlich befristeten Rahmenkredit zu sprechen, der Anreize setzt und Fördermassnahmen vorsieht, damit bei Bestandesbauten versiegelte Böden, wo immer möglich, entsiegelt und durch versickerungsfähige Oberflächen ersetzt werden. Ziel ist es, Regenwasser vermehrt zurückzuhalten und vor Ort zur Versickerung oder zur Verdunstung zu bringen. Bei der Gestaltung und Beschaffenheit der Flächen sollen ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Begründung Die Hitzeentwicklung namentlich in Städten und Dörfern hat in den vergangenen Jahren eine starke Steigerung erfahren. Dies hat grosse Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität in den Siedlungsräumen, auf die Gesundheit der Menschen und auf das Ökosystem. Die Entsiegelung von Flächen und die Förderung von versickerungsfähigen Oberflächen können diesen Entwicklungen entgegenwirken. Sie sind zentrale Massnahmen zur Minderung der Hitzeentwicklung, verbessern die Grundwasserspeicherung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Durch Information, Anreize und Fördermassnahmen soll der Anteil der versiegelten Flächen im Kanton reduziert werden. Parkplätze, wenig frequentierte Verkehrsflächen oder ungenutzte Hartbeläge sollen grundsätzlich versickerungsfähig ausgestaltet werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Beschattung, Zwischenflächen mit Versickerungsfunktion oder Wasserrückhaltemöglichkeiten gefördert werden. Die ökologisch aufgewerteten Sicker- und Grünflächen tragen zu höherer Lebensqualität, besserer Gesundheit, mehr Artenvielfalt und weniger Allgemeinkosten bei: – Verbesserung der Grundwasserbildung, des Grundwasserspiegels und der Verdunstung – Reduktion von Extremereignissen wie Überschwemmungen – Entlastung der Kanalisation und der Kläranlagen – Reduktion von Hitzeinseln und gesundheitlichen Belastungen – Förderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen – Gestalterische Aufwertung des Siedlungsraums – Senkung von Folgekosten durch präventive Massnahmen

Mit einer aktiven Förderung der Entsiegelung leistet der Kanton einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels, zur Steigerung der Biodiversität und zur nachhaltigen Raumentwicklung. Der Kanton soll eine Anschubfinanzierung leisten, welche zeitlich befristet ist. Nach dieser Anschubperiode liegt die Zuständigkeit und Finanzierung bei den Gemeinden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zu Wasserrückhalt und Grundwasserbildung und zur Verbesserung der ökologischen Qualität im Siedlungsraum. Die zunehmende Hitzeentwicklung in Städten und Dörfern sowie die Herausforderungen im Umgang mit Starkniederschlägen erfordern ein umsichtiges Handeln auf allen Ebenen. Der Regierungsrat teilt das Anliegen, versiegelte Flächen wo möglich zu reduzieren und versickerungsfähige Oberflächen zu fördern. Zahlreiche bestehende Instrumente tragen bereits heute zu diesem Ziel bei. Die Motion verlangt die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen sowie die Ausrichtung eines befristeten Rahmenkredits zur Förderung der Entsiegelung bei Bestandesbauten. Bereits heute bestehen auf kantonaler und kommunaler Ebene vielfältige rechtliche Instrumente, welche die Entsiegelung fördern oder die Versickerung von Regenwasser verlangen. Dazu zählen insbesondere die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und die raumplanerischen Instrumente des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1). Diese bieten den Gemeinden die Möglichkeit, in der Bau- und Zonenordnung Grünflächenziffern aufzunehmen sowie im Bewilligungsverfahren Vorgaben betreffend die Versiegelung anzuordnen. Der Regierungsrat lehnt die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen zur Förderung der Entsiegelung ab. Er anerkennt allerdings den Bedarf und wird dem Kantonsrat voraussichtlich eine Vorlage für einen Rahmenkredit von 5 Mio. Franken unterbreiten. Dazu werden verschiedene Finanzierungsoptionen geprüft, darunter die Entnahme aus dem Natur- und Heimatschutzfonds. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 88/2026 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli