RRB Nr. 64/2026
Anfrage Marzena Kopp, Meilen, Tina Deplazes, Hinwil, Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, betreffend Farbanschlag auf das Ratsgebäude, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 331/2025
Sitzung vom 28. Januar 2026
64. Anfrage (Farbanschlag auf das Ratsgebäude) Die Kantonsrätinnen Marzena Kopp, Meilen, Tina Deplazes, Hinwil, und Jeanette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, haben am 20. Oktober 2025 folgende Anfrage eingereicht: In der Nacht auf den 29. September 2025 wurde ein Farbanschlag auf das Ratsgebäude des Zürcher Kantonsrates (Bullingerkirche) verübt. Solche Vorfälle stellen nicht nur eine erhebliche Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums dar und verursachen unnötige Kosten für die Allgemeinheit. Sie wollen auch gezielt das Funktionieren und das Ansehen unserer demokratischen Institutionen beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Kosten sind dem Kanton Zürich durch die Reinigung und etwaige weitere Wiederherstellungsmassnahmen nach dem Farbanschlag auf das Ratsgebäude entstanden?
2. Wie viele solcher Anschläge auf öffentliche Gebäude fanden in den letzten fünf Jahren statt und wo waren diese?
3. Wie schätzt der Regierungsrat generell die aktuelle Gefährdungslage für öffentliche Gebäude des Kantons ein?
4. Welche Sicherheitsstrategie wird verfolgt, um solche bzw. schlimmere Vorfälle künftig möglichst zu verhindern? Müssen aus Sicht des Regierungsrates hierbei besondere Massnahmen ergriffen werden? Wenn ja, welche?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marzena Kopp, Meilen, Tina Deplazes, Hinwil, und Jeanette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kosten können noch nicht beziffert werden. Da das Rathaus Hard vom Kanton angemietet ist, steht hingegen fest, dass er sich als Mieter gemäss Mietvertrag für die Bullingerkirche jährlich mit einem Höchstbetrag von Fr. 5000 an Sachschäden, die durch Vandalismus am Gebäude entstanden sind, zu beteiligen hat.
Zu Frage 2: 2023 bis 2025 gab es rund 45 Sachbeschädigungen durch Vandalismus an kantonalen Gebäuden, grossmehrheitlich in der Stadt Zürich. Die Daten vor 2023 lassen sich nicht mehr ermitteln. Zu Frage 3: Der Regierungsrat schätzt die gegenwärtige Gefährdungslage für öffentliche Gebäude als grundsätzlich gering ein. Es bestehen keine konkreten Hinweise auf eine erhöhte Bedrohung. Zu Frage 4: Der Regierungsrat verfolgt im Bereich des Schutzes öffentlicher Gebäude vor Vandalismus eine präventionsorientierte Sicherheitsstrategie. Die Sicherheitskonzepte werden regelmässig überprüft und an die aktuelle Lage angepasst. Die bestehenden Vorkehrungen gelten als ausreichend und zweckmässig; zusätzliche ausserordentliche Massnahmen sind derzeit nicht erforderlich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli