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Strassen, Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung

RRB Nr. 660/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 17 juin 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-660-2026/de/strassen-zurich-und-winterthur-bau-und-unterhaltspauschalen-berichterstattung-festsetzung

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 660/2026

Strassen, Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2026

660. Strassen (Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung)

Erwägungen

A. Berichte über die Bauprogramme 2026 bis 2028 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG, LS 722.1) erstatten die Stadträte von Zürich und Winterthur dem Regierungsrat jährlich Bericht über das Bauprogramm der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Sie haben ihre Berichte über das Bauprogramm 2026 bis 2028 mit Schreiben vom 26. November 2025 bzw. 25. März 2026 (Zürich) und 18. Februar bzw. 4. März 2026 (Winterthur) eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen.

B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeiträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat Winterthur erstattete am 4. März 2026 und der Stadtrat von Zürich am 25. März 2026 Bericht. Die Unterlagen wurden vom Kanton geprüft. Der jeweilige Stand der Reserven am 1. Januar 2026 berechnet sich demnach wie folgt: Baupauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2025 75 271 713 Baupauschale 2025 (RRB Nr. 699/2025) 42 555 621 Belastung 2025 –44 760 907 Stand der Reserven am 1. Januar 2026 73 066 427

Baupauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2025 5 285 836 Baupauschale 2025 (RRB Nr. 699/2025) 18 481 594 Belastung 2025 –21 134 541 Stand der Reserven am 1. Januar 2026 2 632 889

Unterhaltspauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2025 –12 258 615 Unterhaltspauschale 2025 (RRB Nr. 699/2025) 34 190 326 Belastung 2025 –49 647 268 Stand der Reserven am 1. Januar 2026 –27 715 557

Unterhaltspauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2025 4 906 116 Unterhaltspauschale 2025 (RRB Nr. 699/2025) 7 464 435 Belastung 2025 –12 185 912 Stand der Reserven am 1. Januar 2026 184 639

C. Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen für 2026 Die Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für 2026 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge, die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr und die mit RRB Nr. 1364/ 2023 festgesetzten Faktoren zu berechnen. Baupauschalen Die Baupauschalen für das Rechnungsjahr 2026 zulasten des Kontos 5205.5620.900000, Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen: in Franken Stadt Zürich 42 011 177 Stadt Winterthur 18 245 146 Baupauschalen für 2026 insgesamt 60 256 323

Unterhaltspauschalen Die Unterhaltspauschalen für das Rechnungsjahr 2026 zulasten des Kontos 5205.3632.000000, Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 32 039 229 Stadt Winterthur 6 994 808 Unterhaltspauschalen für 2026 insgesamt 39 034 037

D. Ausgabenbewilligung und Auszahlung Gemäss § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Bewilligung der Ausgaben nach §§ 46 und 47 StrG abschliessend zuständig. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Volkswirtschaftsdirektion die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2026 der Städte Zürich und Winterthur auszahlen. Von der gebundenen Ausgabe von Fr. 99 290 360 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität, sind Fr. 60 256 323 der Investitionsrechnung und Fr. 39 034 037 der Erfolgsrechnung zu belasten. Die Beträge sind im Budget enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von den Bauprogrammen 2026 bis 2028 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2025 wird Kenntnis genommen.

II. Die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2026 der Städte Zürich und Winterthur werden wie folgt festgesetzt: Baupauschale 2026 in Franken a. Stadt Zürich 42 011 177 b. Stadt Winterthur 18 245 146 Baupauschalen für 2026 insgesamt 60 256 323

Unterhaltspauschale 2026 in Franken a. Stadt Zürich 32 039 229 b. Stadt Winterthur 6 994 808 Unterhaltspauschalen für 2026 insgesamt 39 034 037

III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbauamt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli