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Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung Schulhaus Hesenloo, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 70/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 28 janv. 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-70-2026/de/zentrum-fur-gehor-und-sprache-zurich-instandsetzung-schulhaus-hesenloo-gebundene-ausgabe

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 70/2026

Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung Schulhaus Hesenloo, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

70. Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung

Erwägungen

Schulhaus Hesenloo (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) an der Frohalpstrasse 78 in Zürich Wollishofen ist das Kompetenzzentrum in der Deutschschweiz für Kinder und Jugendliche mit einer Hör- und/oder Sprachbeeinträchtigung. Das Areal besteht aus drei unabhängigen Gebäudekomplexen – dem Hauptgebäude mit Pausenhalle, der Sporthalle und dem Schulhaus Hesenloo. Das ZGSZ ist gemäss § 1 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 412.41) eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons. Der Kanton stellt gemäss § 12 dieses Gesetzes dem ZGSZ die betriebsnotwendigen Liegenschaften zur Verfügung. Damit für die hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen zeitgemässe Schulräume bereitgestellt werden können, sind beim Schulhaus Hesenloo unter anderem bauliche Massnahmen im Bereich Akustik, Beleuchtung, Gebäudetechnik und Alarmierung notwendig.

Projekt Das Gebäude wurde 2006 gebaut und erfüllt die heutigen Akustik- Normen (SIA 500 / DIN 18041) nicht mehr. Harte Böden, Wände und Heizkörper verstärken den Schall. Dadurch ist die Sprachverständlichkeit für die hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen eingeschränkt. Zur Verbesserung werden in Klassenzimmern, Korridoren, Treppenhaus und Eingang Deckensegel eingebaut. Diese verbessern die Akustik und tragen zur Barrierefreiheit bei. Die bestehende Heizung wird auf ein zeitgemässes, effizientes Niedertemperatursystem umgestellt. Die Wärmeversorgung erfolgt künftig über eine zentrale Wärmepumpe auf dem Areal. Ein neues Gebäudeautomationssystem steuert Heizung und Kühlung zentral und energiesparend. Im Rahmen der Deckenarbeiten wird eine Kühldecke eingebaut, die im Sommer für ein verbessertes Raumklima sorgt. Im ganzen Gebäude wird die Beleuchtung auf LED-Leuchten umgestellt. Die Lichtsteuerung erfolgt automatisch über Bewegungs-, Präsenz- oder Schallmelder.

Zur besseren Orientierung wird für die Schülerinnen und Schüler ein kombiniertes Alarm- und Informationssystem installiert. Jeder Raum erhält Lautsprecher und LED-Signalleuchten, die Alarme sowohl akustisch als auch visuell anzeigen. Die Steuerung erfolgt zentral über eine EVAK-Zentrale. Im Schulhaus gibt es zu wenig Stauraum für Unterrichtsmaterialien. In jedem Klassenzimmer und Therapieraum ist daher eine Schrankfront vorgesehen. Zusätzlich sollen auch in den Korridoren neue Schränke eingebaut werden, ohne die Sitzflächen zu verkleinern. Ein neues Brandschutzkonzept mit automatisch schliessenden Türen sorgt für die erforderliche Sicherheit. Die Kosten für die Instandsetzung des Schulhauses Hesenloo belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf insgesamt Fr. 2 880 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 17. November 2025, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP-Nr.) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 15 000 2 Gebäude 2 336 000 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 11 000 5 Baunebenkosten 78 000 6 Reserve 390 000 Total Baukosten 2 830 000 9 Ausstattung, Mobilien einschliesslich Reserve 50 000 Total Ausstattung 50 000 Total (einschliesslich MWSt) 2 880 000 Die Instandsetzung des Schulhauses Hesenloo ist zur zeitgemässen Ausstattung, Erhaltung der Bausubstanz und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben notwendig. Die Ausgabe von Fr. 2 880 000 ist daher gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgabe für die Ausstattung von Fr. 50 000 geht zulasten des Zentrums für Gehör und Sprache. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 2 830 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 Fr. 2 500 000 und somit die notwendigen Mittel ohne Reserve (Fr. 390 000) eingestellt.

Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 2 880 000 betragen Fr. 101 822, wobei der kalkulatorische Zinssatz 0,75% beträgt. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 315 484 11,0 80 3 944 1 183 5 127 Hochbauten Rohbau 2 208 705 7,2 40 5 218 783 6 001 Hochbauten Ausbau 1 064 906 37,0 30 35 497 3 993 39 490 Hochbauten Installationen 1 240 905 43,1 30 41 363 4 653 46 016 Hochbauten Ausstattung, 50 000 1,7 10 5 000 188 5 188 Mobilien Total 2 880 000 100 91 022 10 800 101 822 In den Gesamtkosten von Fr. 2 880 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Januar 2025 bewilligten Kosten für die Projektierung von Fr. 470 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des Schulhauses Hesenloo des Zentrums für Gehör und Sprache an der Frohalpstrasse 78 in Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 880 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 2 830 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 50 000 zulasten des Zentrums für Gehör und Sprache, Zürich.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Januar 2025 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli