Tribunal des assurances sociales Zurich, Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bejaht bei einer arbeitgeberähnlichen Person, die in einem Drittbetrieb während mehr als sechs Monaten gearbeitet hat und dort arbeitslos wird, ungeachtet der weiterhin andauernden arbeitgeberähnlichen Stellung in der ersten Firma. (2026) | Lexipedia