Tribunal des assurances sociales Zurich, Der Hauptgrund für die Fliegerbrücken, deren Kostenübernahme im Streit liegt, ist nicht im anerkannten Geburtsgebrechen Ziffer 210 zu sehen, sondern in der (angeborenen) Nichtanlage der oberen seitlichen Schneidezähne. Letztere ist keine Folge des Geburtsgebrechens oder dessen Behandlung und gehört auch nicht zu dessen Symptomenkomplex. (2025) | Lexipedia