Tribunal des assurances sociales Zurich, Die gegen die Einforderung der ausstehenden Prämien für die obligatorische Grundversicherung vorgebrachten Argumente sind nicht begründet. Daher Abweisung der Beschwerde und Beseitigung des Rechtsvorschlages in der betreffenden Betreibung der Krankenkasse gegen den Versicherten. Zudem Kostenüberbindung wegen leichtsinniger resp. mutwilliger Prozessführung. - hängig (2026) | Lexipedia