Tribunal des assurances sociales Zurich, Bei einem von den Steuerbehörden ermessensweise festgestellten steuerbaren Vermögen und ohne innert Frist eingereichter Auskünfte betreffend die finanziellen Verhältnisse hat die Versicherte einstweilen auf die Gerichtskasse genommene UP/URV zurückzubezahlen; Gutheissung. (2025) | Lexipedia