Tribunal des assurances sociales Zurich, Spätfolgen/Rückfall gemeldet. Keine Verschlechterung organisch objektivierbarer Unfallfolgen ausgewiesen. Verschlechterung beschränkt sich auf nicht objektivierbare Unfallfolgen; der adäquate Kausalzusammenhang wurde diesbezüglich bereits rechtskräftig verneint (hier keine erneute Prüfung). Kein Revisionsgrund gegeben. - hängig (2025) | Lexipedia