Tribunal des assurances sociales Zurich, Rückforderung von Kostenbeteiligungen bestätigt; in Aussicht genommene Verrechnung mit Beihilfen und Gemeindezuschüssen ist jedoch unzulässig, da Rückerstattungsverfügung nicht rechtskräftig und Erlass (noch) nicht geprüft, insofern teilweise Gutheissung; Nichteintreten in Bezug auf Erlassgesuch und Überweisung nach Eintritt der Rechtskraft. (2025) | Lexipedia