ch-zh:sozialversicherungsgericht

Tribunal des assurances sociales Zurich

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13 mars 2000–2 juin 2026
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  1. erwerbliche Abklärungen fehlen, RückweisungIV.2024.004956 oct. 2025JurisprudenceDE
  2. Rechtsöffnung für ausstehende KVG-Prämien, aufgelaufene Verzugszinsen, administrative Kosten sowie Kosten für die erste ZustellungKV.2025.000063 oct. 2025JurisprudenceDE
  3. Zeitpunkt Fallabschluss, Invaliditätsbemessung und Beurteilung des Integritätsschadens im angefochtenen Entscheid sind nicht zu beanstanden; Abweisung. - hängigUV.2025.001172 oct. 2025JurisprudenceDE
  4. Schulterverletzung sechs Wochen nach dem Unfall ausgeheilt; Leistungseinstellung rechtensUV.2024.001112 oct. 2025JurisprudenceDE
  5. Antrag auf individuelle Prämienverbilligung wurde nach dem 31. März des auf das Anspruchsjahr folgenden Jahres gestellt (§ 21 Abs. 1 EG KVG). Kein Fristwiederherstellungsgrund im Sinne von Art. 41 ATSG ersichtlich. Anspruch daher verwirkt. Abweisung.KV.2024.000922 oct. 2025JurisprudenceDE
  6. Kosten für die medizinische Massnahme infolge Geburtsgebrechens (Ziff. 384 GgV-Anhang) sind von der IV-Stelle zu übernehmen.IV.2025.003582 oct. 2025JurisprudenceDE
  7. Anspruchsberechnung; kein Rollstuhlzuschlag - BGE 8C_719/2025ZL.2025.000461 oct. 2025JurisprudenceDE
  8. Verneinung der Adäquanz bei fehlenden organisch objektiv ausgewiesenen Unfallfolgen; die Prüfung der natürlichen Kausalität erübrigt sich; Abweisung.UV.2025.000561 oct. 2025JurisprudenceDE
  9. Haftung des einzigen Verwaltungsrates einer kleinen (Einmann-) AG für Beitragsschulden vorwiegend auf dem eigenen Lohn. Streitgegenständliche Forderung ist in der Höhe ausgewiesen. Keine Exkulpationsgründe. - BGE 9C_33/20206AK.2025.000071 oct. 2025JurisprudenceDE
  10. Nichteintretensentscheid rechtens; Einsprache erfolgte verspätetUV.2025.0010530 sept. 2025JurisprudenceDE
  11. Berufskrankheit; aus objektiver Sicht nicht gesundheitsgefährdende Belastung am Arbeitsplatz bei ausgewiesener Hyperreagibilität auf Duftstoffe (DD Asthma, DD Migräne); Nichteintreten auf Ausstandsbegehren. - hängigUV.2025.0005530 sept. 2025JurisprudenceDE
  12. Hilflosenentschädigung: Keine Verschlechterung glaubhaft gemacht, zu Recht nicht auf erneute Anmeldung eingetreten;IV.2025.0025030 sept. 2025JurisprudenceDE
  13. Verzicht auf polydisziplinäres Gutachten gestützt auf Einschätzung RAD und bei Vorliegen eines beweiswertigen psychiatrischen Gutachtens gerechtfertigt. Statusfrage und Umfang der Schadenminderungspflicht strittig.IV.2024.0072630 sept. 2025JurisprudenceDE
  14. Im Zeitpunkt der Verfügung war das Wartejahr noch nicht abgelaufen. Auf die von der Pensionskasse eingeholten Gutachten kann nicht abgestellt werden. Rückweisung zur erneuten Prüfung der Arbeitsfähigkeit und des Anspruchs auf Eingliederungsmassnahmen.IV.2024.0050130 sept. 2025JurisprudenceDE
  15. Invalidenrente, 50% AF in angepasster Tätigkeit, Einkommensvergleich unter Berücksichtigung der IVV Revisionen per 1.1.22 und 1.1.24 - hängigIV.2024.0042030 sept. 2025JurisprudenceDE
  16. Abgestufte Rente: gemäss Gutachten 40%ige AUF aufgrund eingeschränkter Nierenfunktion ab Jan. 2021; RAD erstellte eigene Beurteilung für die Zeit vor Jan. 2021 (zuerst 100%ige, dann 50%ige AUF) und ein Belastungsprofil (obwohl keine höhere AF in angepasster Tätigkeit besteht); ab 2024 Neuberechnung mit 10% Leidensabzug: Erhöhung von mehr als 5%, Wechsel ins neue stufenlose Rentensystem, diesbezüglich Gutheissung der Beschwerde.IV.2024.0040730 sept. 2025JurisprudenceDE
  17. Vorbescheid vom 2. Juni 2021 und Verfügung vom 16. April 2024; die in den rund drei Jahren erfolgte Sachverhaltsvervollständigung in Form eines polydisziplinären Gutachtens sowie weiterer Abklärungen ist wesentlich; Pflicht zur Verfassung eines neuen Vorbescheids verletzt.IV.2024.0029730 sept. 2025JurisprudenceDE
  18. Zusprache ganze Rente zzgl. Verzugszins gemäss VorsorgereglementBV.2025.0006530 sept. 2025JurisprudenceDE
  19. Leistungsanspruch aus Nachdeckung nach Art. 10 Abs. 3 BVG bei Bezug von Arbeitslosenentschädigung (trotz Verzicht und Rückzahlung derselben während des laufenden Prozesses, d.h. fünf Jahre nach der Auszahlung) verneint.BV.2024.0004730 sept. 2025JurisprudenceDE
  20. GAV FAR. Kläger ist im massgebenden Zeitraum dem leitenden Personal zuzuordnen. Entsprechend wird er vom persönlichen Geltungsbereich des GAV FAR nicht erfasst und es sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Überbrückungsrente nicht erfüllt. - hängigBV.2024.0004330 sept. 2025JurisprudenceDE
  21. Anspruchsberechtigung. Unbezahlter Urlaub zwecks Weiterbildung. Weder ist die Mindestbeitragszeit erfüllt, noch sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit gegeben. Abweisung.AL.2025.0007730 sept. 2025JurisprudenceDE
  22. Beitragszeit nicht erfüllt und keine Beitragsbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 lit. b AVIG innerhalb der Rahmenfrist, da keine 100%ige Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwölf Monaten ausgewiesen.AL.2024.0019630 sept. 2025JurisprudenceDE
  23. Freistellungsvereinbarung unter Verzicht auf Sperrfristenschutz, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bei AUF ohne Verlängerung der KündigungsfristAL.2024.0019230 sept. 2025JurisprudenceDE
  24. Zwischenverdienst von der Arbeitslosenkasse zu Unrecht auf den orts- und branchenüblichen Ansatz angehoben; keine Anhaltspunkte für höhere Leistungsfähigkeit des BeschwerdeführersAL.2024.0016530 sept. 2025JurisprudenceDE
  25. Berechnung der Höhe des anzurechnenden Mietzinses für einen Leistungsbezüger, der zusammen mit seiner Ehefrau in einer dem Sohn gehörenden Wohnung lebt.ZL.2025.0006829 sept. 2025JurisprudenceDE
  26. Einsprachefrist versäumt; Nachweis der Zustellung gestützt auf die gesamten Umstände; Fristwiederherstellung rechtfertigt sich nicht; Nichteintretensentscheid zu Recht erfolgt; Abweisung.ZL.2024.0012729 sept. 2025JurisprudenceDE
  27. Zeitpunkt der Anrechnung einer Erbschaft: die Erblasserin hatte ihren letzten Wohnsitz in London, es bestand grundsätzlich eine Zuständigkeit der englischen Behörden; subsidiäre Zuständigkeit in der Schweiz, da sich die englischen Behörden nicht mit den Liegenschaften in der Schweiz befassten (Art. 87 Abs. 1 IPRG); Anrechnung des Erbteils ab dem Zeitpunkt des Erlasses des «letter of administration»; teilweise Gutheissung.ZL.2024.0008629 sept. 2025JurisprudenceDE
  28. Erlassgesuch nach rechtskräftig verfügter Rückforderung. Die zu Unrecht erfolgte Leistungsausrichtung ist auf eine mindestens grobfahrlässige Meldepflichtverletzung der Beschwerdeführerin zurückzuführen, die der Durchführungsstelle die Scheidung von ihrem Ex-Ehemann nicht mitteilte. Abweisung soweit Eintreten. - BGE 8C_666/2025ZL.2024.0007929 sept. 2025JurisprudenceDE
  29. Betreffend das mit Vollstreckungsandrohung geltend gemachte Studiendarlehen ist eine vom Vermögen der Beschwerdeführerin abzuziehende Schuld ausgewiesen. Diesbezüglich Gutheissung der Beschwerde. In allen weiteren strittigen Punkten (Anrechnung von Freizügigkeitskonten, Bankkonten) Abweisung oder Nichteintreten (Krankheitskosten, Neuberechnung ab Anspruchsbeginn).ZL.2024.0005429 sept. 2025JurisprudenceDE
  30. Rentenaufhebung und Rückforderung, medizinischer Sachverhalt unbestritten, weitere Abklärungen betreffend Überstundenentschädigung beim Invalideneinkommen notwendig, Rückweisung.UV.2024.0013129 sept. 2025JurisprudenceDE
  31. Gesuch um Kostengutsprache für Hilfsmittel (LKW mit Hebebühne bzw. Raupenbühne) mangels Eignung und Verhältnismässigkeit abgewiesen; das Hilfsmittel hätte zwar eine Arbeitserleichterung zur Folge, würde aber nichts daran ändern, dass die weiterhin ausgeübte bisherige Tätigkeit auch in anderen wesentlichen Punkten nicht dem medizinischen Belastungsprofil entspricht.IV.2025.0039929 sept. 2025JurisprudenceDE
  32. Die gutachterlich festgestellte Restarbeitsfähigkeit von 60% in einer angepassten Tätigkeit kann vom fast 60 Jahre alten Beschwerdeführer mit Blick auf die ausgeprägte arbeitsmarktliche Desintegration und die vorhandenen funktionellen Einschränkungen auf dem freiten Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr verwertet werden. Zusprechung einer ganzen Rente.IV.2025.0006929 sept. 2025JurisprudenceDE
  33. Mangels wesentlicher Veränderung des Gesundheitszustands kein materieller Revisionsgrund ausgewiesen; korrekte Anpassung der Rente von 59 % auf 62 % per 1. Januar 2024 infolge der IVV-Revision; AbweisungIV.2024.0077429 sept. 2025JurisprudenceDE
  34. Erstanmeldung, medizinischer Sachverhalt ungenügend abgeklärt; Rückweisung.IV.2024.0069729 sept. 2025JurisprudenceDE
  35. Erstanmeldung aufgrund eines depressiven Leidens. Abschlägige Verfügung erging noch vor Ablauf des Wartejahres, dies gestützt auf eine Stellungnahme der fallzuständigen Kundenberaterin. Die Beschwerdegegnerin zog einzig die Akten des Krankentaggeldversicherers bei und holte weder einen Verlaufsbericht bei der behandelnden Psychiaterin ein noch legte sie die Akten ihrem RAD vor. Verletzung der Abklärungspflicht. Es lässt sich nicht beurteilen, ob ein invalidisierender Gesundheitsschaden vorliegt. Rückweisung.IV.2024.0060529 sept. 2025JurisprudenceDE
  36. Revisionsverfahren Hilflosenentschädigung; Erhöhung Hilflosenentschädigung auf eine solche schweren Grades; strittige alltägliche Lebensverrichtung der Notdurft und Kriterium der dauernden Pflege zu bejahen.IV.2024.0050429 sept. 2025JurisprudenceDE
  37. Neuanmeldung aufgrund eines neu festgestellten Asperger-Syndroms, gemischte Methode, trotz gesundheitlicher Verschlechterung kein Rentenanspruch ausgewiesen.IV.2024.0042729 sept. 2025JurisprudenceDE
  38. Es bestehen Zweifel an der Beurteilung des RAD. Es ist unklar, ob bei Vorliegen psychosozialer Faktoren eine invalidenversicherungsrechtlich relevante psychische Erkrankung mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit besteht. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.IV.2024.0039429 sept. 2025JurisprudenceDE
  39. Würdigung Gutachten, neuropsychologische Abklärungen, BF arbeitet wieder in vollem Pensum in angestammter Tätigkeit, im anspruchsrelevanten Zeitraum lässt die medizinische Aktenlage keine verlässliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu. RückweisungIV.2024.0033229 sept. 2025JurisprudenceDE
  40. GAV Personalverleih, Kläger fällt nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 2 GAVP da Lohn > als maximal versicherter Suva-Lohn, ergo Art. 31 Abs. 4 GAVP zum versicherten Verdienst in der beruflichen Vorsorge nicht anwendbar, Berechnung des versicherten Verdienstes basierend auf dem Stundenlohn gemäss Vorsorgeplan ist unrechtmässig, da Kläger Mindestleistungen BVG aufgrund dieser Berechnung nicht erhältBV.2023.0002629 sept. 2025JurisprudenceDE
  41. Anspruchsberechtigung ehemaliger GF/VR verneint; bei fehlenden oder minimalen unregelmässigen Auszahlungen ist die buchhalterisch korrekte Erfassung von unrealistischen Lohnforderungen auf dem Aktionärsdarlehenskonto irrelevant (mit Bezug auf Bundesgerichtsurteile C 258/04 und 8C_840/2010).AL.2025.0003629 sept. 2025JurisprudenceDE
  42. Mahn- und Bedenkzeitverfahren nicht abgewartet. Rentenanspruch ist entstanden. Eingliederungsmassnahmen zu Recht verneint.IV.2024.0054426 sept. 2025JurisprudenceDE
  43. Sprung von einer Mauer von 60 cm mit anschliessenden Fussbeschwerden mit Morton Neurom. Unfallbegriff nicht erfüllt und auch keine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVG.UV.2024.0011925 sept. 2025JurisprudenceDE
  44. Erstanmeldung mit beweiswertigem polydisziplinärem Gutachten. Bisherige Tätigkeit entspricht angepasster Tätigkeit. - hängigIV.2024.0071425 sept. 2025JurisprudenceDE
  45. Vereinigung, MEDAS-Gutachten beweiskräftig, Drittauszahlung/Verrechnung, Verzugszins. - hängigIV.2024.0053225 sept. 2025JurisprudenceDE
  46. Anspruchsberechtigung strittig; der Beschwerdeführer befand sich mehr als zwölf Monate in einem Vollzeitstudium, weshalb er von der Erfüllung der Beitragszeit befreit war; Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Prüfung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen. - hängigAL.2025.0006425 sept. 2025JurisprudenceDE
  47. Bei der Ermittlung der persönlichen Beiträge von Nichterwerbstätigen sind die interkantonalen Repartitionswerte zu berücksichtigen. Wird die Liegenschaft der Beschwerdeführerin mittels des für den Kanton Zürich gültigen Repartitionswerts bewertet, so erweist sich das vom kantonalen Steueramt gemeldete Vermögen als korrekt.AB.2025.0004725 sept. 2025JurisprudenceDE
  48. Vermögensschwelle nach Art. 9a ELG überschritten. Das in den Umbau der Liegenschaft der Eltern investierte Kapital aus Erbvorbezug als vermögensbildende Forderung des Versicherten seinen Eltern gegenüber berücksichtigt. Kein Vermögensverzicht, keine jährliche Amortisation nach Art. 17e ELV.ZL.2024.0003624 sept. 2025JurisprudenceDE
  49. Medizinisches Gutachten erweist sich als beweiswertig, Grundsatz Eingliederung vor Rente nicht verletzt, Anspruch auf berufliche Massnahmen zu Recht verneint, Abweisung. - hängigIV.2024.0036724 sept. 2025JurisprudenceDE
  50. Strittig ist ein befristeter Rentenanspruch. Gutachten beweiswertig. Unterbruch des Wartejahrs aufgrund zwischenzeitlich eingetretener voller Arbeitsfähigkeit. Parallelisierung der Einkommen nach altem und neuem Recht, Anwendung der Pauschalabzüge ab 2022 und 2024. Teilweise Gutheissung.IV.2024.0018524 sept. 2025JurisprudenceDE