05.090
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea. Genehmigung
Leumann-Würsch Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ihre Kommission hat das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Republik Korea an zwei Sitzungstagen beraten, zuerst am 27. März und dann am 27. April 2006. Worum geht es?
Die Efta-Staaten haben am 15. Dezember 2005 mit Korea ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet, das vorbehältlich der Ratifikation durch die Vertragsstaaten am 1. Juli 2006 in Kraft treten soll. Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten, einschliesslich verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte, sowie mit Fisch und anderen Meeresprodukten, den Handel mit Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Die Schweiz, Liechtenstein und Island haben mit Korea zusätzlich zum Freihandelsabkommen ein Investitionsabkommen abgeschlossen. Dieses umfasst den Marktzugang für neue Investitionen und den Schutz getätigter Investitionen. Für die Schweizer Wirtschaft ist die Genehmigung des Freihandelsabkommens Efta/Korea prioritär, da es sich bei Südkorea um einen boomenden Markt in Konkurrenz zu unserem Land handelt, der insbesondere im Bereich der Biotechnologie grosse Fortschritte macht und unser Land bezüglich Patentanmeldungen pro Kopf der Bevölkerung bereits eingeholt hat. Der Nationalrat hat das Abkommen am 15. März 2006 beraten und dem Genehmigungsbeschluss zu den drei Abkommen mit 135 zu 14 Stimmen zugestimmt.
Während der Diskussion in der Kommission kamen verschiedene Fragen zum Verhältnis des Freihandelsabkommens mit Korea zur laufenden Patentgesetzrevision und zum Trips-Abkommen auf. Beim Trips-Abkommen handelt es sich um ein WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum. Konkret ging es um die vier Fragen:
1. Welche Erfindungen im Bereich der Biotechnologie sind unter dem Freihandelsabkommen mit Korea patentierbar?
2. Wie verhalten sich die Bestimmungen des Freihandelsabkommens mit Korea in diesem Bereich zum bestehenden Patentgesetz und zur laufenden Patentgesetzrevision?
3. Welche Unterschiede bestehen bei der Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen zwischen dem Freihandelsabkommen mit Korea und dem Trips-Abkommen?
4. Welche Ausnahmen von der Patentierbarkeit bestehen für Produkte im Bereich der medizinischen Anwendungen?
In unserer Kommission wurde am 27. März 2006 Eintreten ohne Gegenstimme beschlossen. Aufgrund der entstandenen Verunsicherung bezüglich dieser vier Fragen wurde dann entschieden, die Gesamtabstimmung zu vertagen und für die nächste Sitzung jemanden vom Institut für Geistiges Eigentum einzuladen, der diese offenen Fragen beantworten konnte. Am 27. April fand dann die zweite Sitzung in Anwesenheit eines Vertreters des Institutes für Geistiges Eigentum statt, der Ordnung in die Diskussion brachte.
1. Im Freihandelsabkommen mit Korea sind von der Patentierbarkeit Pflanzensorten, Tierarten und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren ausgenommen. Alle anderen Erfindungen im Bereich der Biotechnologie sind damit grundsätzlich patentierbar.
2. Die Revision des Patentgesetzes stellt die geltende Rechtslage hinsichtlich der Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen in Bezug auf Tiere und Pflanzen nicht zur Diskussion, sondern will lediglich die derzeitige Rechtslage klarer formulieren. Das heisst, Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind und deren Ausführung nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist, sind patentierbar. Das Freihandelsabkommen mit Korea steht also in Einklang mit dem geltenden Patentgesetz und der Revision des Patentgesetzes.
3. Das Trips-Abkommen und das Freihandelsabkommen mit Korea stimmen bezüglich Patentierungspflicht überein; dies mit Ausnahme von auf Tiere und Pflanzen bezogene biotechnologische Erfindungen, welche nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierart beschränkt sind, z. B. Resistenzgene gegen bestimmte Schädlinge für Kartoffeln im Allgemeinen. Diese unterliegen gemäss dem Freihandelsabkommen mit Korea, analog dem Patentgesetz und der Vorlage für die Revision des Patentgesetzes sowie der koreanischen Rechtslage, der Patentierungspflicht, während das Trips-Abkommen hier die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht zur Patentierung vorsieht.
4. Das Freihandelsabkommen mit Korea ermöglicht es, humanmedizinische Verfahren, die nicht am menschlichen Körper durchgeführt werden, zum Beispiel Laboranalysen, von der Patentierung gleich wie im Trips-Abkommen, im Europäischen Patentübereinkommen und in unserem Patentgesetz auszuschliessen. Es besteht aber für die dafür verwendeten Geräte und Medikamente eine Patentierungspflicht.
Es wurde also bestätigt, dass das Freihandelsabkommen mit der Republik Korea in Bezug auf die Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen nichts vorwegnimmt, und zwar nach ausgiebiger Diskussion, in der festgestellt wurde, dass das Freihandelsabkommen einer wirtschaftlichen Beziehung dient, die wir ausbauen wollen, und das Patentgesetz eine innenpolitische Angelegenheit betrifft. Es wurde auch festgehalten, dass das Abkommen mit Korea nicht über das hinausgeht, was schon bei früheren Freihandelsabkommen gemacht wurde, was in der Efta-Konvention steht oder in internationalen Verpflichtungen, welche die Schweiz eingegangen ist. Wenn es einen Zusammenhang zwischen dem Freihandelsabkommen mit Korea und dem Patentgesetz gibt, so gibt es einen solchen Zusammenhang auch mit den Freihandelsabkommen, die schon seit längerem unterzeichnet sind. Wenn wir also wegen unseres Patentgesetzes Probleme mit dem Freihandelsabkommen mit Korea bekommen würden, so hätten wir diese auch mit allen anderen Freihandelsabkommen, die wir unterzeichnet haben.
Schlussendlich wurde ein Antrag, die Behandlung des Geschäftes sei auszusetzen, bis die Revision des Patentgesetzes abgeschlossen sei - was eine Verzögerung von zwei bis drei Jahren bedeutet hätte -, mit 6 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Die Gesamtabstimmung erbrachte ein vergleichbares Resultat: 6 Stimmen für die Unterzeichnung, keine Stimme dagegen, aber 3 Enthaltungen.
Namens Ihrer Kommission bitte ich Sie, dem Freihandelsabkommen zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um ein Geschäft, wie wir es schon einige Male verabschiedet haben, nämlich um den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Efta und einem anderen Staat. Hier geht es um die Republik Korea. Angesichts der stagnierenden WTO-Verhandlungen nimmt die Zahl solcher Freihandelsabkommen immer mehr zu. Ob dies zu begrüssen ist oder nicht, ist nicht Gegenstand der heutigen Diskussion; ich finde es aber nicht unproblematisch.
Mit der heutigen Vorlage habe ich allerdings sehr Mühe, und zwar deshalb, weil mit dem Abschluss dieses Freihandelsabkommens ein klassischer Sachzwang für die künftige Revision des Patentgesetzes geschaffen wird. Dass wir ein Abkommen abschliessen, welches Entscheide von grosser Tragweite vorwegnimmt, obwohl das Parlament gerade daran ist, diese Fragen zu diskutieren und zu beschliessen, und obwohl bekannt ist, dass diese Fragen sehr kontrovers diskutiert werden, widerspricht meinem demokratiepolitischen Verständnis ganz grundlegend.
Konkret geht es um die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums. Im Trips-Abkommen, welches von allen WTO-Staaten unterzeichnet wurde, hat man sich darauf geeinigt, dass Tiere und Pflanzen von der Patentierung ausgenommen werden können. Für sie kann ein anderes Schutzsystem angewendet werden, das weniger weit geht als die Patentierung. Das war ein zentrales Anliegen der armen und ärmsten Länder, bei denen der Zugang zu den natürlichen Ressourcen eine Frage des Überlebens ist. Im Freihandelsabkommen mit Korea gehen die Efta und mit ihr die Schweiz nun aber über diese internationale Regelung hinaus und schränkrn die Patentierung nur noch für Pflanzensorten und Tierrassen ein. Diese Fragen werden wir aber bei der Revision des Patentgesetzes, die zurzeit im Nationalrat in Beratung ist, erst noch klären müssen. Auf jeden Fall entspricht diese Regelung, wie sie im Freihandelsabkommen mit Korea vorgesehen ist, nicht dem, was wir heute in unserem Patentgesetz geregelt haben.
Ich habe Mühe damit, dass wir heute ein Abkommen absegnen sollen, welches in einer solch zentralen Frage ein Präjudiz oder eben einen Sachzwang schafft. Dass das sogar beabsichtigt sei, will ich im Moment niemandem unterstellen. In der Kommission hat man mir aber versichert, dass wir diese Frage bei der Patentgesetzrevision nochmals vertieft beraten werden und dass dann je nach Ausgang der Diskussion und der Beratungen auch eine Kündigung dieses Abkommens infrage kommen muss.
Aufgrund der Bereitschaft, diese Fragen bei der Revision des Patentgesetzes nochmals offen anzugehen und mit dem heutigen Abschluss des Freihandelsabkommens kein Präjudiz zu schaffen, verzichte ich darauf, einen Antrag auf Verschiebung dieses Geschäftes zu stellen.
Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nicht etwa, dass ich gegen Freihandelsabkommen oder spezifisch gegen dieses Freihandelsabkommen Bedenken hätte, aber ich möchte trotzdem einige Gedanken anbringen.
Die Gefahr bei Freihandelsabkommen, insbesondere mit diesen Ländern hier, besteht darin, dass sie vom Vertragspartner bei politischen Veränderungen, angesichts der Praxis der Behörden oder bei angestrebten Reformen nicht oder nur sehr beschränkt eingehalten werden. Lokale Industrien werden geschützt und neue Patente nicht anerkannt. Auch wir kennen Protektionismus. Das ist bekannt. In diesem Fall stellen sich doch einige Fragen, die ich noch gerne beantwortet gehabt hätte.
Im Moment ändert sich in Korea die Gesetzgebung insbesondere im Gesundheitsbereich. Es wird befürchtet, dass für uns die Transparenz der behördlichen Entscheide und verschiedene Einflussmöglichkeiten insbesondere bezüglich der Preisfestsetzung und der Positivlisten kaum mehr gegeben sind, trotz des grossen Könnens unserer Handelsdiplomatie, die sich auch damit befasst. Das koreanische Gesundheitsministerium stellt für die kommenden Monate Reformen in Aussicht, die zu mehr Protektionismus führen können. Befürchtet wird auch, dass die Entscheide dann nicht mehr nachvollziehbar und nicht mehr transparent sind. Es ist Ihnen sicher bekannt, Herr Bundesrat, dass sich die USA und die EU momentan mit derselben Problematik befassen, da sie die vorgesehenen Änderungen des Freihandelsabkommens mit den USA auch tangieren würde. Daher laufen im Moment intensive Gespräche zwischen der US-Diplomatie und Korea. Ich frage mich nun, ob dies wirklich sinnvoll ist. In der Botschaft heisst es, das Abkommen verbessere auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für schweizerische Exporte und stärke auch das Recht am geistigen Eigentum. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Sie die folgenden Fragen beantworten könnten:
Wie schätzt der Bundesrat den Willen der koreanischen Behörden ein, ihren Markt im Sinne dieses Abkommens wirklich zu öffnen und auch ganz allgemein den freien Warenverkehr zuzulassen?
Bietet das Abkommen eine Plattform, um solche Fragen mit dem Handelspartner wirklich anzugehen? Bietet es Gewähr dafür, dass insbesondere unsere Pharmaindustrie im Zugang zum Markt und bei der Verbreitung neuer innovativer Produkte nicht benachteiligt wird?
Ich hoffe, dass Sie diese Fragen beantworten können. Sonst wäre es wohl sinnvoll, dass die Kommission, die zwar eine sehr sorgfältige Abklärungsarbeit geleistet hat, sich dieser Fragen nochmals annehmen würde. Wir wollen mit dem Abschluss eines Freihandelsabkommens ja nicht das Gegenteil dessen bewirken, was in der Botschaft steht.
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Nous avons signé à Hongkong, le 15 décembre de l'année passée, un accord de libre-échange de large portée avec la Corée du Sud, qui comporte aussi un accord sur l'investissement et qui est accompagné d'accords agricoles bilatéraux.
Les accords que nous concluons avec la Corée du Sud vont améliorer sur une très large base l'accès aux marchés et la sécurité juridique pour les exportations suisses de marchandises, tout en garantissant l'admission et la jouissance des investissements, ainsi que la protection des droits de propriété intellectuelle. Je pense que c'est là un pas important que nous pouvons faire dans la ligne de la nouvelle politique économique extérieure que nous avons définie avec la stratégie présentée au Parlement il y a maintenant une année et demie, stratégie qui repose sur l'OMC, sur les accords avec l'Union européenne et sur des accords bilatéraux choisis avec des partenaires d'importance. Jusqu'à présent, nous avons conclu ces accords bilatéraux dans le sillage de ce que faisait l'Union européenne, notamment dans la région méditerranéenne, ce qui était souhaitable et nécessaire pour éviter que nos exportateurs puissent être discriminés par rapport à leurs concurrents européens qui auraient bénéficié de ce libre-échange.
Mais en parallèle, nous avons maintenant commencé à utiliser la latitude que nous offre notre indépendance sur le plan de la politique commerciale pour placer aussi des intérêts offensifs, ce qui est le cas avec la Corée, avec qui nous pouvons conclure un accord de libre-échange, pays qui représente une économie importante - une des dix économies nationales les plus importantes au monde, si l'on se réfère au produit national brut. C'est donc un partenaire avec un grand potentiel. Et nous sommes avant d'autres, avant l'Union européenne en particulier.
La République de Corée est, aujourd'hui déjà, un partenaire important de notre pays. Nos exportations vers elle représentent environ 1,3 milliard de francs et nous avons importé pour environ 600 millions de francs de produits coréens. C'est également un partenaire important en matière d'investissements, puisque 1 milliard de francs ont été investis dans ce pays.
L'Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée s'inscrit donc dans une politique qui est bien réfléchie et qui est maintenant bien élaborée. Je résumerai brièvement dans leur portée les deux sujets qui viennent d'être abordés par Madame Sommaruga et par Madame Heberlein.
Tout d'abord, Madame Sommaruga a posé la question de la propriété intellectuelle et des dispositions de l'accord de libre-échange sur la propriété intellectuelle; plus précisément, la relation entre les dispositions de l'accord en matière de brevetabilité des inventions biotechnologiques et la révision de la loi sur les brevets en cours a donné lieu à des discussions, tant au Conseil national que dans la commission compétente du Conseil des Etats. L'Institut fédéral de la propriété intellectuelle a d'ailleurs présenté un mémoire sur les principales questions soulevées. On peut en tirer la conclusion que l'accord de libre-échange avec la République de Corée est conforme avec la loi sur les brevets, mais aussi qu'il ne va pas au-delà des règles contenues dans d'autres accords internationaux contractés par la Suisse.
Dans ce sens, il est donc possible de dire que l'accord avec la République de Corée ne préjuge pas de la révision actuellement en cours de la législation suisse sur les brevets.
Pour ce qui est de la question soulevée par Madame Heberlein, il faut dire qu'elle nous est bien connue. Le 3 mai de cette année, le nouveau ministre coréen de la santé a annoncé un changement de système concernant la fixation des prix des médicaments. Avec ce changement de système selon lequel on ne rembourse plus que les médicaments figurant sur une liste dite "positive", le gouvernement veut réduire les coûts de la santé. Vous voyez que nous ne sommes pas les seuls à avoir de tels problèmes! Les entreprises pharmaceutiques qui sont actives en Corée du Sud ont déclaré, depuis quelque temps déjà, qu'elles rencontraient quelques problèmes et ressentaient une insatisfaction concernant la fixation des prix. Notre représentation dans ce pays est en contact étroit avec nos entreprises présentes sur le marché. Ce que l'on reproche en particulier, c'est un manque de transparence, ou alors des discriminations possibles à l'endroit d'entreprises actives dans la recherche.
La question ici est de savoir s'il y a une relation entre les problèmes ainsi rencontrés et cet accord de libre-échange. Or, il faut constater que nous ne voyons pas de lien direct entre la protection de la propriété intellectuelle, qui est en jeu, et l'accord de libre-échange en discussion ici; et il n'est notamment pas possible de démontrer que la Corée commettrait une infraction en ce qui concerne l'accord ADPIC conclu dans le cadre de l'OMC. Par conséquent, selon notre Institut fédéral de la propriété intellectuelle tout comme selon le Bureau de l'intégration, l'accord de libre-échange avec la République de Corée ne concerne pas le problème que vous soulevez.
Selon les informations que nous possédons, il n'est donc pas possible de conclure aujourd'hui à une infraction à l'encontre des accords dans le cadre du GATT, en particulier pas pour ce qui concerne le traitement des offreurs nationaux, car les mesures prises par le gouvernement coréen touchent en même temps ou de la même manière les offreurs d'origine nationale et les offreurs d'origine étrangère.
Nous allons bien sûr continuer, avec les entreprises concernées, à observer très strictement la situation pour déceler le cas échéant d'éventuelles discriminations. Une fois encore, il n'y a pas de lien entre cet accord et les problèmes spécifiques à la politique de la santé qui sont évoqués par Madame Heberlein et sans doute par les représentants de notre industrie pharmaceutique.
Sur cette base, je vous invite à suivre le Conseil fédéral et à adopter l'arrêté fédéral portant approbation de l'Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée. C'est un accord important qui doit être inscrit aussi dans notre action continuelle, qui vise à préserver la compétitivité de notre économie, de nos entreprises sur le plan international, de leur garantir l'accès au marché des pays partenaires les plus importants et par conséquent de contrecarrer une érosion possible et rampante de la compétitivité de notre place économique.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und der Republik Korea, des Investitionsabkommens zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie der Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Korea
Arrêté fédéral portant approbation de l'Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée, de l'Accord sur l'investissement entre l'Islande, le Liechtenstein, la Suisse et la Corée et de l'Accord agricole entre la Confédération suisse et la République de Corée
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(8 Enthaltungen)